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Nachschau durch die Gewerbeaufsicht – Schutzbereich des Art. 13 GG
Sachverhalt
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Richtervorbehalt bei Gefahr im Verzug – Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss (Art. 13 Abs. 2 GG)
A wird beschuldigt, Juwelier J ausgeraubt zu haben. Die Polizei hat Anlass zur Sorge, dass A das Diebesgut verkauft, und möchte daher umgehend in As Wohnung danach suchen. Richterin R ist nicht erreichbar. Staatsanwalt S ordnet die Durchsuchung an. Die Polizei stürmt die Wohnung.
Durchsuchung einer Wohnung – Richtervorbehalt (Art. 13 Abs. 2 GG)
Die Polizei kommt Drogenboss D auf die Schliche. Sie verschafft sich Zugang zu Ds Wohnung, sucht nach Rauschgift und findet 10 kg Kokain. D meint, mangels richterlicher Anordnung verletze dies sein Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG.