Öffentliches Recht > Grundrechte
Persönlicher Schutzbereich bei Geschäfts- und Betriebsräumen einer GmbH
Die Polizei will die Geschäftsräume der B-GmbH wegen des Verdachts schwerwiegender Straftaten durchsuchen. Die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der B-GmbH lehnt dies unter Verweis auf Art. 13 Abs. 1 GG ab.