Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG): 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Online-Durchsuchung – Schutzbereich der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG)
Akustische Überwachungsmaßnahmen zum Schutz verdeckter staatlicher Ermittler („kleiner Lauschangriff“)
Verhältnismäßigkeit von Durchsuchungen – Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG
Die Staatsanwaltschaft in S beantragt einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxisräume des Arztes A, weil dieser unter Verdacht des Abrechnungsbetrugs steht. Richter R erteilt im Mai 2017 einen Durchsuchungsbeschluss. Die Durchsuchung wird im Mai 2019 durchgeführt.
Optische Überwachung einer Wohnung von außen mittels technischer Mittel
Akustische Wohnraumüberwachung durch Abhören (Art. 13 GG) („Lauschangriff“)
Durchsuchung
Die Polizei verdächtigt T, einen wertvollen Ring gestohlen zu haben. Sie betritt die Wohnung des T gegen dessen Willen und öffnet Schränke, Tische und Kommoden, mit dem Ziel, den Ring oder Hinweise darauf ausfindig zu machen.
Befriedete Besitztümer
Gangster G soll die wertvolle Beute eines Juwelenraubs auf einer Wiese auf seinem eingezäunten Anwesen vergraben haben. Als die Polizei die Wiese betreten möchte, verweigert G dies unter Verweis auf Art. 13 GG.
Durchsuchung einer Wohnung – Richtervorbehalt (Art. 13 Abs. 2 GG)
Richtervorbehalt bei Gefahr im Verzug – Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss (Art. 13 Abs. 2 GG)
Beobachten der Wohnung von außen als Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG?
Nachschau durch die Gewerbeaufsicht – Schutzbereich des Art. 13 GG
Duldungspflicht beim Betreten von Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG
§ 54g UrhG ermöglicht Kontrollbesuche vom Urheber (U) bei denen, die Vervielfältigungsgeräte entgeltlich bereitstellen. L betreibt einen Lohnkopierbetrieb und verweigert wegen Art. 13 Abs. 1 GG den Zugang. Daraufhin erwirkt U eine einstweilige Verfügung, dass L den Besuch dulden muss.
Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten – Schutzbereich des Art. 13 GG
Konkludente Einwilligung beim Betreten einer Wohnung
Einwilligung in das Betreten der Wohnung durch Hoheitsträger
Körperliches Eindringen in eine Wohnung als Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG
Persönlicher Schutzbereich bei Geschäfts- und Betriebsräumen einer GmbH
Die Polizei will die Geschäftsräume der B-GmbH wegen des Verdachts schwerwiegender Straftaten durchsuchen. Die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der B-GmbH lehnt dies unter Verweis auf Art. 13 Abs. 1 GG ab.
Gekündigter Mieter
Mieter M wurde von seiner Vermieterin V rechtmäßig gekündigt, weil er dort dem BtMG unterfallende Substanzen herstellte. Als die Polizei die Wohnung durchsuchen will, beruft M sich ihr gegenüber auf Art. 13 Abs. 1 GG.
Persönlicher Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG für den Vermieter
Persönlicher Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG – Hausbesetzer
Persönlicher Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG – Unmittelbarer Besitzer
Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG bei einem Kaufhaus
Schutz von Geschäftsräumen nach Art. 13 Abs. 1 GG – Arztpraxis
Wohnzimmerkanzlei
Rechtsanwalt R betreibt seine Kanzlei direkt aus seinem Wohnzimmer heraus. Er schätzt es, direkt vom Bett an den Schreibtisch zu gehen und von dort in den Sessel fallen zu können. Die Polizei verdächtigt R der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und klopft an.
Betretungs- und Besichtigungsrechte bei Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG
Handwerker H betreibt allein eine kleine Werkstatt. Ein Beamter des Ordnungsamtes möchte die Einhaltung gewerblicher und baulicher Standards in der Werkstatt überprüfen. H lehnt dies mit Verweis auf Art. 13 Abs. 1 GG ab.
Wohnungsbegriff bei Nutzung eines PKW als Rückzugsort
Wohnungsbegriff bei Campingwagen als Aufenthaltsraum
Haftraum eines Strafgefangenen als Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG?
Dachboden als Nebenraum im Schutzbereich der Wohnung
Schutzbereich der Wohnung in Art. 13 Abs. 1 GG: Erfasstheit eines Hotelzimmers
Mietwohnung als Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG
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