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Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Influencerin spritzt Hyaluronsäure
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Infizierung mit Corona § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
T ist SARS-CoV-2 positiv und glaubt an das "Durchseuchen" der Gesellschaft als Heilmittel. T will möglichst viele Leute mit dem Virus anstecken. Dazu packt er den 80-jährigen O am Arm und hustet ihn mehrmals an. O erkrankt. Er gehört zur Risikogruppe, bleibt jedoch symptomlos.