Infizierung mit Corona § 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB

21. August 2025

2 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Corona & Recht

T ist SARS-CoV-2 positiv und glaubt an das "Durchseuchen" der Gesellschaft als Heilmittel. T will möglichst viele Leute mit dem Virus anstecken. Dazu packt er O an den Armen und hustet ihm einige Male ins Gesicht. O erkrankt. Symptome zeigt er im gesamten Krankheitsverlauf allerdings nicht.

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