TKÜ – Verteidigergespräch
21. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist der Geldfälschung verdächtig. Gegen ihn wird die Überwachung seines Telefons angeordnet. Dabei wird ein Gespräch mit seiner Frau F aufgezeichnet, in dem sich F und B über ihr eingerostetes Sexleben unterhalten. Außerdem wird ein Gespräch mit seinem Verteidiger V aufgezeichnet. V selbst wird verdächtigt, zugunsten des B Beweismittel beseitigt zu haben (§ 258 Abs. 1 StGB). In dem Gespräch macht B detaillierte Angaben zu der ihm vorgeworfenen Tat.
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