Grob unverständiger Versuch 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T fühlt sich berufen, das deutsche Reich von der Deutschland GmbH zu befreien. Zum Anfang möchte sie dafür ein Flugzeug zum Absturz bringen. Sie zielt daher mit ihrem Compoundbogen auf das Flugzeug. Als sie gerade darauf schießen möchte, rutscht sie aus und verletzt sich selbst.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlags.
Ja!
3. T hat durch Zielen mit dem Bogen „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Genau, so ist das!
4. T handelte rechtswidrig und schuldhaft.
Ja, in der Tat!
5. Der Versuch ist grob unverständig (§ 23 Abs. 3 StGB).
Ja!
6. Nach herrschender Meinung ist daher von Strafe abzusehen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MK-
14.12.2023, 12:20:13
Inwiefern kommt es denn zu einem anderen Ergebnis bzw. wofür dient der Zusatz, dass sie sich in dem zweiten Fall selbst verletzt? Ist das nicht irrelevant?
circeofaeaea
9.2.2024, 10:25:40
Frage ich mich auch :)