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Verlesung des polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung
Sachverhalt
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Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls bei Zeugnisverweigerungsrecht – Voraussetzungen der qualifizierten Belehrung (§§ 251, 252 StPO)
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T hat den Kölner Dom abgefackelt. Staatsanwältin S hat im Ermittlungsverfahren den Freund F des T als Zeugen vernommen und dies protokolliert. In der späteren Hauptverhandlung gegen T verweigert F hingegen das Zeugnis mit dem Hinweis auf seine zwischenzeitlich mit T begründete Lebenspartnerschaft.