Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: Annahmeverzug, § 615 BGB
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: Annahmeverzug, § 615 BGB
21. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S beauftragt Nachhilfelehrer L, am Mittwochnachmittag zwei Stunden mit ihr für die anstehende Statistikklausur zu lernen. Dafür vereinbaren sie €50 Vergütung. Am Mittwoch erscheint L pünktlich bei S, diese ist aber in den Urlaub gefahren und öffnet die Tür nicht. L erspart sich durch den Ausfall der Stunde €5 Papierkosten.
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