Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: kurzzeitige Verhinderung, § 616 BGB
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: kurzzeitige Verhinderung, § 616 BGB
26. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Intendant I hat mit Opernsängerin O einen Dienstvertrag für 25 Vorstellungen von „Die Zauberflöte“ geschlossen, die jeweils Freitagabend stattfinden. Für jede Vorstellung ist eine Vergütung von €800 vereinbart. Kurz vor der letzten Vorstellung erkrankt die nicht krankenversicherte O an einer Erkältung, sodass sie nicht singen kann.
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