Recht auf Verteidigerkonsultation I

3. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Polizeianwärterin Pauline steht vor ihrer ersten polizeilichen Vernehmung. Um keine Fehler zu machen, ruft sie sich noch einmal ins Gedächtnis, was sie im Hinblick auf das Recht auf Verteidigerkonsultation (§ 163a Abs. 4 S.2, 136 Abs. 1 StPO) beachten muss.

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