Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Verbotene Vernehmungsmethoden - Ermüdung
Verbotene Vernehmungsmethoden - Ermüdung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beschuldigter B wird von Polizeibeamten P auf der Polizeiwache vernommen. Die Vernehmung dauert mehrere Stunden an. Mittlerweile ist es später Abend und B gähnt immer häufiger, was P auch auffällt. Dennoch setzt P die Vernehmung fort.
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Einordnung des Falls
Verbotene Vernehmungsmethoden - Ermüdung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dürfen Beweiserkenntnisse verwertet werden, wenn die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten durch Ermüdung übermäßig beeinträchtigt ist (§ 136a Abs. 3 S. 2 StPO)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. B zeigte durch sein häufiges Gähnen deutliche Müdigkeitserscheinungen. Sind seine Angaben daher im Prozess wegen Verstoßes gegen § 136a Abs.1 S.1 StPO unverwertbar?
Nein, das trifft nicht zu!
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