Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Belehrungsfehler bei vorläufiger Festnahme
Belehrungsfehler bei vorläufiger Festnahme
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beschuldigter B wird vorläufig von Polizeibeamtin P festgenommen. Auf der Fahrt zur Polizeiwache, wo B vernommen werden sollte, macht B ungefragt und ohne vorherige Belehrung über sein Schweigerecht selbstbelastende Angaben.
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Einordnung des Falls
Belehrungsfehler bei vorläufiger Festnahme
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Beschuldigte ist vor jeder polizeilichen Vernehmung über sein Schweigerecht zu belehren.
Genau, so ist das!
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2. Musste P den B vor Beginn der Fahrt nach §§ 163a Abs. 4, 136 Abs.1 StPO belehren?
Nein, das trifft nicht zu!
3. B hätte aber bereits bei der vorläufigen Festnahme auf sein Schweigerecht hingewiesen werden müssen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Aleks_is_Y
21.2.2024, 11:56:08
Wie wirkt sich die unterbliebene Belehrung bei der vorläufigen
Festnahmeauf die spätere
Spontanäußerungaus? Ist diese verwertbar oder nicht?
glaenzejenseitsvonnullundachtzehn
11.3.2024, 13:06:00
Das habe ich mich auch gefragt..
Nora Mommsen
19.3.2024, 13:36:12
Hallo ihr beide, ob ein Verstoß gegen §§ 127 IV, 114b StPO zu einem Beweisverwertungsverbot führt, wird durch die
Abwägungslehreermittelt: Für ein Verwertungsverbot sprechen wie immer das Ausreizen der Grenze des Beurteilungsspielraums (bewusste Umgehung der Belehrungspflicht), dagegen ganz spezifisch, dass die Situation der vorläufigen
Festnahmenicht mit einer Vernehmungssituation zu vergleichen ist, sondern eher der Situation bei
Spontanäußerungen oder einer informatorischen Befragung gleicht. Letztendlich ist es wie immer im Fall der Abwägung eine Einzelfallentscheidung. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team