Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten
Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten
18. April 2025
5 Kommentare
4,5 ★ (3.950 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Vater T lässt sein Kind K dursten, da er genervt ist. Dabei nimmt er den Tod billigend in Kauf. Erst am dritten Tag, als er einen guten Tag hat, gibt er K wieder etwas zu trinken.
Diesen Fall lösen 37,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Literatur geht von einem beendeten Versuch aus.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Daher wäre ein Untätigbleiben ausreichend.
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ÖA
6.2.2025, 18:09:25
Ich verstehe nicht, was mir diese Aufgabe versucht zu erklären?. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Juan
14.4.2025, 19:21:58
Dann sind wird schon 2
Jessica
16.4.2025, 15:59:58
Ja dieses ganze Kapitel sollte möglichst nochmal überarbeitet werden, da es im Vergleich zu den vorherigen bzw. anderen Kapiteln wirklich sehr verwirrend und unübersichtlich ist