Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten
Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vater T lässt sein Kind K dursten, da er genervt ist. Dabei nimmt er den Tod billigend in Kauf. Erst am dritten Tag, als er einen guten Tag hat, gibt er K wieder etwas zu trinken.
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Einordnung des Falls
Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Literatur geht von einem beendeten Versuch aus.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Daher wäre ein Untätigbleiben ausreichend.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.