Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Beendeter oder unbeendet Versuch: Rücktritt durch Ablassen von der Tatausführung
Beendeter oder unbeendet Versuch: Rücktritt durch Ablassen von der Tatausführung
15. August 2025
7 Kommentare
4,5 ★ (9.120 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T und B fesseln O. Sodann beobachtet T, wie B den O mit Benzin übergießt und anzündet, was vorher nicht abgesprochen war. T findet sich damit ab und nimmt den Tod des O billigend in Kauf. O kann sich jedoch selbst löschen. Danach fahren T und B den O nach Hause.
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