Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Beendeter oder unbeendet Versuch: Rücktritt durch Ablassen von der Tatausführung

Beendeter oder unbeendet Versuch: Rücktritt durch Ablassen von der Tatausführung

15. August 2025

7 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T und B fesseln O. Sodann beobachtet T, wie B den O mit Benzin übergießt und anzündet, was vorher nicht abgesprochen war. T findet sich damit ab und nimmt den Tod des O billigend in Kauf. O kann sich jedoch selbst löschen. Danach fahren T und B den O nach Hause.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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