Veranlassung Dritter zur Herbeiführung der Todesfolge

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T und B geraten mit O in Streit. T schlägt O mit einem Faustschlag zu Boden. Das veranlasst B, dem O mit voller Wucht gegen den Kopf zu treten. O stirbt an dem Tritt. T weiß, dass B zu solchen spontanen und brutalen Attacken neigt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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