Fall zur Leichtfertigkeit
4. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Räuberin R versetzt dem Opfer O ohne Tötungsvorsatz einen Faustschlag ins Gesicht, um ihn ausplündern zu können. O fällt dabei zu Boden und so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er später an einer Gehirnblutung stirbt. Als O am Boden liegt, nimmt R ihm seine Geldbörse weg.
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Einordnung des Falls
Fall zur Leichtfertigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem R dem O einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hat, hat sie (durch den Raub) leichtfertig den Tod des O verursacht (§ 251 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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