Fall zur Leichtfertigkeit

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Räuberin R versetzt dem Opfer O ohne Tötungsvorsatz einen Faustschlag ins Gesicht, um ihn ausplündern zu können. O fällt dabei zu Boden und so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er später an einer Gehirnblutung stirbt. Als O am Boden liegt, nimmt R ihm seine Geldbörse weg.

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Einordnung des Falls

Fall zur Leichtfertigkeit

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem R dem O einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hat, hat sie (durch den Raub) leichtfertig den Tod des O verursacht (§ 251 StGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Leichtfertigkeit setzt voraus, dass die Fahrlässigkeitselemente der Sorgfaltspflichtverletzung sowie der Vorhersehbarkeit in qualifizierter Form vorliegen. Der Täter muss demnach aus grober Unachtsamkeit oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lassen, dass sich bei seinem Handeln der Erfolgseintritt objektiv geradezu aufdrängt. Insofern bedient sie sich an zivilrechtlichen Maßstäben zur "groben Fahrlässigkeit". Bei einem einzigen "normalen" Faustschlag ins Gesicht kann nicht von einem besonders leichtsinnigen Verhalten, bei dem der tödliche Ausgang besonders nahe liegt, gesprochen werden. R hat den Tod nur fahrlässig herbeigeführt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DIAA

Diaa

30.7.2023, 19:32:15

Ich frage mich, wieso die R hier als dunkelhäutige Täterin dargestellt wird???

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

31.7.2023, 14:38:08

Hallo Diaa, vielen Dank für Deine Nachfrage. Bei Jurafuchs ist uns daran gelegen die Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft abzubilden und Stereotype nicht zu perpetuieren. Aus diesem Grund achten wir darauf, unsere Lerninhalte gender-/diversitätssensibel auszugestalten. Daraus folgt für uns, dass in sämtlichen unserer Fälle und in den verschiedensten Positionen schwarze Menschen, weiße Menschen, Männer, Frauen, LGBTQ+ vorkommen. Wir haben allerdings bereits zahlreiche Fälle, in denen weiße Männer als Räuber vorkommen (zB https://applink.jurafuchs.de/nvTsrbmLSBb; https://applink.jurafuchs.de/0hnie9mLSBb; https://applink.jurafuchs.de/sreGzAoLSBb; https://applink.jurafuchs.de/qbrrH1pLSBb) und hier deshalb zur Abwechslung einmal eine schwarze Frau gewählt. Näheres zu unseren Überlegungen im Hinblick auf gender-und diversitätssensible Fälle findest Du übrigens auch in unseren FAQ (https://www.jurafuchs.de/faq/warum-sind-die-jurafuchs-lerninhalte-gender-und-diversitaetssensibel/). Bei Fragen und Anregungen wende Dich gerne noch einmal an uns. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DIAA

Diaa

31.7.2023, 14:59:32

Jetzt wird es klarer und nachvollziehbarer. Danke für deine Rückmeldung.

JALUD

Jan Ludwig

17.8.2024, 13:55:48

In den Fällen davor waren es fast immer weiße Täter. Nur weil es dann ein Mal eine dunkelhäutige Täterin ist, wird direkt so ein Fass aufgemacht? Für mich leider unverständlich!


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