Fall zur Leichtfertigkeit

4. Juli 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Räuberin R versetzt dem Opfer O ohne Tötungsvorsatz einen Faustschlag ins Gesicht, um ihn ausplündern zu können. O fällt dabei zu Boden und so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er später an einer Gehirnblutung stirbt. Als O am Boden liegt, nimmt R ihm seine Geldbörse weg.

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Einordnung des Falls

Fall zur Leichtfertigkeit

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem R dem O einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hat, hat sie (durch den Raub) leichtfertig den Tod des O verursacht (§ 251 StGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Leichtfertigkeit setzt voraus, dass die Fahrlässigkeitselemente der Sorgfaltspflichtverletzung sowie der Vorhersehbarkeit in qualifizierter Form vorliegen. Der Täter muss demnach aus grober Unachtsamkeit oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lassen, dass sich bei seinem Handeln der Erfolgseintritt objektiv geradezu aufdrängt. Insofern bedient sie sich an zivilrechtlichen Maßstäben zur "groben Fahrlässigkeit". Bei einem einzigen "normalen" Faustschlag ins Gesicht kann nicht von einem besonders leichtsinnigen Verhalten, bei dem der tödliche Ausgang besonders nahe liegt, gesprochen werden. R hat den Tod nur fahrlässig herbeigeführt.
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