Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB)
Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die tollpatschige T schaut sich begeistert Ausstellungsstücke im städtischen Völkerkundemuseum an. Als sie ein großes Wandgemälde von weiter weg betrachten möchte, stößt sie aus Versehen eine ausgestellte Vase um. Diese zerbricht auf dem Boden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fahrlässiges Handeln wird nur dann sanktioniert, wenn dies im Gesetz explizit definiert ist.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat sich wegen fahrlässiger Sachbeschädigung strafbar gemacht.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leon
30.8.2021, 21:16:58
Super erklärt und beliebte Frage in der mündlichen Prüfung :)
Isabell
1.9.2021, 09:55:18
"Mündliche Prüfung" wäre vielleicht auch ein netter Tag als Ergänzung zu "Examensrelevant".
Lukas_Mengestu
31.10.2021, 12:38:58
Vielen Dank euch beiden. Super Idee auch mit dem Tag, das nehmen wir gerne mit auf :) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Isabell
10.11.2022, 14:35:03
Einige Prüfer wollen in dem Zusammenhang in der mündlichen Prüfung dann noch anschließend auf den § 306d hinaus
<isa_hh>
5.2.2024, 12:05:06
Würde jemand den Zusammenhang mit dem § 306d erläutern?
Stella
14.2.2024, 14:42:50
§ 306d verweist auf §§ 306 I, 306a I. Diese Beiden Normen setzen voraus, dass die aufgezählten Gebäude in Brand gesetzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört werden, was im Endeffekt ja eigentlich nichts anderes als eine Sachbeschädigung ist. Indem § 306d als fahrlässige Brandstiftung auf die anderen Normen verweist, wird aus der dort vorsätzlichen Sachbeschädigung eine
fahrlässige Sachbeschädigung, die ja ansonsten nicht strafbar ist. Somit könnte man sagen, dass § 306d ausnahmsweise die
fahrlässige Sachbeschädigungunter Strafe stellt. Ich hoffe das war richtig, sonst gerne verbessern :)
<isa_hh>
19.2.2024, 10:38:16
Vielen Dank, Stella! Das macht natürlich absolut Sinn.
Jimmy105
11.7.2024, 15:42:15
Reminder für den Tag "Mündliche Prüfung"