Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB)
Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB)
25. Oktober 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (19.541 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die tollpatschige T schaut sich begeistert Ausstellungsstücke im städtischen Völkerkundemuseum an. Als sie ein großes Wandgemälde von weiter weg betrachten möchte, stößt sie aus Versehen eine ausgestellte Vase um. Diese zerbricht auf dem Boden.
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