Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Verantwortungsbereich des Opfers, freiverantwortliche Selbstschädigung des Opfers 2
Verantwortungsbereich des Opfers, freiverantwortliche Selbstschädigung des Opfers 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizistin P lässt ihre geladene Dienstpistole entgegen der Dienstvorschriften in ihrer Wohnung herumliegen. Ihr unter einer krankhaften seelischen Störung leidender Mitbewohner M nimmt die Pistole und tötet sich damit selbst.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verantwortungsbereich des Opfers, freiverantwortliche Selbstschädigung des Opfers 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P hat den Tod des M kausal verursacht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat sich objektiv sorgfaltspflichtwidrig verhalten.
Ja!
3. Der Tod des M war auch objektiv vorhersehbar.
Genau, so ist das!
4. Allerdings ist der Tod des M der P nicht objektiv zurechenbar, da sich M freiverantwortlich selbst geschädigt hat.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lennart20
20.6.2023, 15:09:44
JJO
22.8.2024, 16:23:13
Ich finde es sehr schwach, dass die
Exkulpationslösung(Schuldlösung) und Einwilligungslösung im gesamten StrafR AT bei Jurafuchs nicht erwähnt werden. Wäre toll, wenn ihr das ergänzen könntet. Gehört m.E. zu den absoluten Basics. @[Lukas_Mengestu](136780)
FalkTG
25.4.2024, 13:42:14
Wann was?
Timurso
27.4.2024, 10:09:08
Soweit ich weiß, sind beide Begriffe synonym.