Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB

Spezielle Pflicht des Darlehensgebers zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung mit besonderen Regeln für ihre Verletzung (§§ 505a-d)

Spezielle Pflicht des Darlehensgebers zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung mit besonderen Regeln für ihre Verletzung (§§ 505a-d)

18. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Herr H hat hohe Spielschulden und nur €1.500 Vermögen. Bank B bietet ihm ohne vorherige Kreditwürdigkeitsprüfung einen Darlehensvertrag über €20.000 mit vierjähriger Laufzeit jährlichem Zins von 1,5% an. H unterzeichnet den Darlehensvertrag, der alle erforderlichen Mindestangaben enthält.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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