Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Pfändung von Sachen in Drittgewahrsam, § 809 ZPO
Pfändung von Sachen in Drittgewahrsam, § 809 ZPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S und D wohnen in einer WG. Im gemeinsam genutzten Wohnzimmer steht der Fernseher der S. G hat einen titulierten Anspruch gegen S und beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Zwangsvollstreckung. Z pfändet ohne Zustimmung der D den Fernseher.
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Einordnung des Falls
Pfändung von Sachen in Drittgewahrsam, § 809 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist für D die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) der statthafte Rechtsbehelf gegen die Pfändung des Fernsehers?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) begründet, wenn Z gegen § 809 ZPO verstoßen hat?
Ja!
3. Steht der Fernseher im Gewahrsam der D?
Genau, so ist das!
4. Durfte Z den Fernseher pfänden, weil er im Eigentum der S steht?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
19.9.2020, 16:38:59
Warum ist das hier nicht die Drittwiderspruchsilage?
Isabell
19.9.2020, 16:39:30
*Klage blöde Auto"Korrektur" 🙄
Fahrradfischlein
24.9.2020, 13:17:07
Ich dachte auch zuerst an die Drittwiderspruchsklage. Allerdings geht es ihm ja nicht um einen materiell rechtlichen Anspruch, den er geltend macht, sondern um die Art der Vollstreckung. immerhin hat er nur
Mitgewahrsam.
Sven
25.10.2020, 10:54:09
Es ist m.E., wie Fahrradfischlein sagt. Hier geht es um die Rüge eines Verfahrensfehlers bei der Vollstreckung und nicht darum, dass D einen eigenen materiell-rechtlichen Anspruch hätte. Anders wäre es z.B., wenn D in diesem Fall nicht nur
Mitgewahrsams-Inhaber, sondern z.B. Eigentümer des Fernsehers wäre - dann stünde ihm NEBEN der Vollstreckungserinnerung (wegen seines Mit-Gewahrsams) auch die Drittwiderspruchsklage (wegen seines Eigentums) zu.
Isabell
23.5.2021, 22:11:21
Danke euch!
evanici
9.9.2023, 18:04:10
Wie sieht das denn in der Praxis aus? Müsste der GV sich das irgendwo unterschreiben lassen, dass der Dritte zur Herausgabe bereit ist?
jomolino
13.9.2024, 10:59:50
Es wird ein Vollstreckungsprotokoll erstellt. Dort kann diese Information eingetragen werden, der Dritte muss dann den Vorgang auch unterzeichnen.