Zivilrecht

ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Pfändung von Sachen in Drittgewahrsam (§ 809 ZPO) (Ehegatten)

Pfändung von Sachen in Drittgewahrsam (§ 809 ZPO) (Ehegatten)

20. Oktober 2025

11 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S und E sind verheiratet. In der gemeinsamen Wohnung steht ein Flügel, der E gehört. G hat gegen S einen titulierten Anspruch. Er beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Dieser pfändet - ohne Zustimmung der E - den Flügel.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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