Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
3. Evidentes Dritteigentum (§ 71 Abs. 2 GVGA)
3. Evidentes Dritteigentum (§ 71 Abs. 2 GVGA)
31. August 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G hat gegen die selbstständige Automechanikerin S einen titulierten Anspruch. Er beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Dieser pfändet das Auto der D, das gerade zur Reparatur auf der Hebebühne steht. D will gegen die Pfändung vorgehen.
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