Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Geschäftsführer wird aufgrund eines nichtigen Vertrags tätig
Geschäftsführer wird aufgrund eines nichtigen Vertrags tätig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U beauftragt Wirtschaftsprüferin W, eine Schuldensanierung seines Unternehmens durchzuführen. W erreicht bei den Gläubigern Schuldennachlässe. Weder U noch W erkennen, dass der Vertrag wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig war.
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Einordnung des Falls
Geschäftsführer wird aufgrund eines nichtigen Vertrags tätig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. W hat gegen U einen Anspruch auf Zahlung seiner Vergütung aus dem Beratungsvertrag.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. W kann von U Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn er einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB hat.
Genau, so ist das!
3. Indem W das Unternehmen des U saniert hat, hat sie "ein Geschäft besorgt" (§ 677 BGB).
Ja, in der Tat!
4. Die Schuldensanierung durch W stellt nach Ansicht der h.L. ein "objektiv fremdes Geschäft" dar (§ 677 BGB).
Nein!
5. Die Schuldensanierung durch W stellt nach dem BGH ein "auch-fremdes Geschäft" dar (§ 677 BGB).
Genau, so ist das!
6. W kann von U nach BGH Ersatz seiner Aufwendungen nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
7. Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB sind bei tatbestandlichem Vorliegen der berechtigten GoA grundsätzlich ausgeschlossen.
Ja!
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