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Verlust des Gehörs – genügt Taubheit auf einem Ohr? (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

einfach
schwer64 % lösen richtig
16. Juli 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Während eines Kneipenabends gerät T außer sich und schlägt mehrfach mit einem Bierkrug gegen den Kopf des O. Die schweren Schläge führen dazu, dass O auf dem rechten Ohr taub wird.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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