Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)

Persönliche Unzumutbarkeit: Überschaubares Leistungshindernis (§ 275 Abs. 3 BGB)

Persönliche Unzumutbarkeit: Überschaubares Leistungshindernis (§ 275 Abs. 3 BGB)

27. August 2025

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Schauspieler S arbeitet in der Berliner Schaubühne (B). Am Tag der Premiere erleidet S' 15-jährige Tochter T einen Unfall, bei dem sie sich das Bein bricht. Als guter Vater will sich S um seine Tochter kümmern. Für S steht kein Ersatz bereit, die Premiere müsste ausfallen.

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