Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Persönliche Unzumutbarkeit: Überschaubares Leistungshindernis (§ 275 Abs. 3 BGB)
Persönliche Unzumutbarkeit: Überschaubares Leistungshindernis (§ 275 Abs. 3 BGB)
27. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schauspieler S arbeitet in der Berliner Schaubühne (B). Am Tag der Premiere erleidet S' 15-jährige Tochter T einen Unfall, bei dem sie sich das Bein bricht. Als guter Vater will sich S um seine Tochter kümmern. Für S steht kein Ersatz bereit, die Premiere müsste ausfallen.
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