Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Kleiner Schadensersatz bei Teilleistung
Kleiner Schadensersatz bei Teilleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Für €500 könnte K einen passenden Kühlschrank bei Händlerin H besorgen, für €11.000 sogar eine komplett neue Küche.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kleiner Schadensersatz bei Teilleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K steht gegen V dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zu (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB) zu.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K könnte die Mehrkosten von €500 für den Kauf des Kühlschranks als Schaden geltend machen.
Ja, in der Tat!
3. Da V seine Leistung nicht wie geschuldet erbracht hat, könnte K ohne Weiteres auch die gesamte Küche zurückgeben und die Mehrkosten einer vergleichbaren Küche von V verlangen.
Nein!
4. Da V die Küche ohne Kühlschrank geliefert hat, liegt eine Schlechtleistung vor (§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. K kann Schadensersatz für die ganze Küche verlangen, da die zusätzlichen Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 S. 2 BGB (Teilleistung) vorliegen.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Antonia
6.1.2022, 10:52:11
Den § 434 III aF gibt es so ja jetzt nicht mehr. § 434 V regelt nun die Aliud-Lieferung, während die „zu geringe Menge“ ganz gestrichen wurde. Bedeutet das, dass sich dieses Problem erledigt hat? Die
Zuweniglieferungist doch dann kein Fall des Sachmangels mehr und dann immer nur noch eine Teilleistung nach § 281 I 2?
Lukas_Mengestu
6.1.2022, 11:35:01
Hallo Antonia, die
Zuweniglieferungfindet sich nunmehr etwas versteckt in § 434 Abs. 2 S. 2 BGB ("Menge"). Durch die Novellierung hat sich also an dem Streit insofern nichts geändert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
clarasbr
6.5.2022, 14:14:55
Wieso wurde hier die Verweisungsnorm aus § 437 nicht mitzitiert?
Lukas_Mengestu
9.5.2022, 16:52:12
Hallo clarasbr, das Kaufmängelgewährleistungsrecht findet nur bei Anwendung, wenn ein Mangel zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorliegt. Im Hinblick auf den fehlenden Kühlschrank liegt indes keine fehlerhafte Leistung, sondern schlicht eine Nichtleistung vor. Es fand noch kein
Gefahrübergangstatt. Insoweit finden die normalen Regelungen des allgemeinen Schuldrechts Anwendung und nicht das Kaufmängelgewährleistungsrecht (Unterschiede ergeben sich dabei insbesondere bzgl. der Länge der Verjährungsfristen). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Im🍑nderabilie
23.1.2023, 14:23:38
Für die bereits gelieferten Gegenstände ist aber bereits das Mängelgewährleistungsrecht anwendbar, oder? Oder tritt der
Gefahrübergangerst mit vollständiger Leistung ein?
Flohm
12.1.2024, 10:13:44
Ich verstehe immer noch nicht warum man nur auf den Kühlschrank abstellt und nicht auf die gesamte Küche bei der Frage ob man den §437 mit zitiert bzw, ob Kaufmängelgewährleistungsrecht Anwendung findet. Wenn ich nur auf den Kühlschrank abstelle liegt ja keine Teilleistung vor, der wurde noch gar nicht geliefert. Nur wenn ich auf die gesamte Küche abstelle liegt eine Teilleistung vor.
Steinfan
23.4.2024, 16:26:17
Ich habe ein wenig recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen. So wie ich es verstehe, sind in dieser Konstellation zwei Fragen zu klären: 1. Ist die nur teilweise Lieferung ungleichartiger Sachen ein Sachmangel und findet deswegen § 437 BGB Anwendung? 2. Findet § 280 I 3 oder trotzdem S. 2 im Fall des § 437 BGB Anwendung? Zu 1: Es liegt ein einheitlicher Kaufvertrag über eine Küche vor, nicht zig Kaufverträge über jeden einzelnen Küchengegenstand. Mangels „Menge“ liegt kein Mangel wegen Minderleistung vor. Es war aber eine Küche mit Kühlschrank vereinbart; von dieser
Beschaffenheitsvereinbarungweicht die Leistung schlicht ab. Ob dies „offen“ oder „verdeckt“ erfolgte, spielt hier keine Rolle. Der Käufer hätte die Sache gem. § 266 BGB zurückweisen können; in diesem Fall läge insgesamt eine Nichtleistung vor und das allgemeine Schuldrecht wäre mangels
Gefahrüberganganwendbar. Auch die Schlechtleistung fällt unter § 266 BGB (BeckOGK/Krafka, 1.4.2024, BGB § 266 Rn. 34). Hier hingegen wurde die Küche nicht zurückgewiesen; sie entsprach bei
Gefahrübergangnicht den subjektiven Anforderungen und war mangelhaft. Ergebnis: § 437 BGB ist zu zitieren. Zu 2: Die Frage scheint nicht eindeutig geklärt. Thematisiert wird die Frage vor allem für quantitative Mengenfehler (haben wir hier nicht, s.o.). „Erbringt der Schuldner eine Leistung, die mit einem Sach- oder
Rechtsmangelbehaftet ist, könnte man auch von einer qualitativen Teilleistung sprechen, während die herkömmlichen Fälle der Teilleistung die Teilung in quantitativer Hinsicht meinen. Indem das Gesetz für den Fall der Schlechterfüllung (Sach- oder
Rechtsmangel) eine Regelung vorsieht (Abs. 1 S. 3), die von derjenigen für den Fall der Teilleistung (Abs. 1 S. 2) abweicht, ist die Schlechterfüllung KEIN Unterfall der Teilerfüllung iSd gesetzlichen Sprachgebrauchs.“ (MüKoBGB/Ernst, 9. Aufl. 2022, BGB § 281 Rn. 140) Aber Besonderheit bei Sachmangel wegen zu geringer Menge: „Die für das Kaufrecht wie auch im Werkvertragsrecht angeordnete Gleichstellung der Lieferung bzw. Herstellung einer zu geringen Menge stellt TROTZ § 434 Abs. 3 S. 2 bzw. § 633 Abs. 2 S. 3 eine TEILLEISTUNG und KEINE Schlechtleistung dar. Ein Anspruch
Schadensersatz statt der ganzen Leistungsetzt damit Interessefortfall nach Abs. 1 S. 2 und NICHT lediglich Erheblichkeit iSv Abs. 1 S. 3 voraus.“ (BeckOK BGB/Lorenz, 69. Ed. 1.2.2024, BGB § 281 Rn. 58) Wenn ein Mengenfehler als Sachmangel trotzdem eine „Teilleistung“ im Sinne des § 280 I 2 BGB ist, kann man die gleichen Überlegungen mE auf unseren Fall übertragen. Ergebnis: § 280 I 2 BGB findet trotzdem Anwendung (str.). LG
Gruttmann
21.5.2024, 12:53:16
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