Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Haftung für eigenes Verschulden III - Fahrlässigkeit 2
Haftung für eigenes Verschulden III - Fahrlässigkeit 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Konditorgeselle K ist endlich fertig mit seiner Ausbildung. Auf Tik Tok prahlt er über seine Fähigkeiten, weswegen das Hochzeitspaar H bei ihm seine Hochzeitssahnetorte bestellt. K hat das noch nie gemacht und kühlt diese fehlerhaft. Hierdurch entstehen Krankheitserreger, mit denen sich H und ihre Gäste infizieren.
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Einordnung des Falls
Haftung für eigenes Verschulden III - Fahrlässigkeit 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen K und H besteht ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis in Form eines Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat seine vertraglich geschuldete Pflicht ordnungsgemäß erfüllt, indem er eine mangelhafte Torte geliefert hat (§ 434 Abs. 1, 3 S. 1 Nr. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Für eine Schadensersatzpflicht muss der Schuldner die Pflichtverletzung auch zu vertreten haben.
Ja, in der Tat!
4. K hat die Torte vorsätzlich mangelhaft geliefert.
Nein!
5. K müsste im Hinblick auf den Mangel wenigstens fahrlässig gehandelt haben, damit er ihn zu vertreten hat.
Genau, so ist das!
6. Da K zum ersten Mal eine Hochzeitstorte gebacken hat, hat er sich mit der fehlerhaften Kühlung nicht fahrlässig verhalten.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Anwalp
15.11.2022, 20:57:31
Der Bruder ganz rechts hat einfach ein Würfel ausgekotzt
Lukas_Mengestu
17.11.2022, 14:39:43
Sollte man einfach nicht schlucken ;-)
CR7
20.8.2024, 16:22:26
😂😂😂
Captain Stupid
7.11.2024, 07:38:14
Erinnert mich an die alten WERNER Comics... 🤣👏🏽👏🏽
Melissa
18.11.2022, 14:30:57
Das Bild ist echt super! Hat mich zum Lachen gebracht:)
Nora Mommsen
5.12.2022, 14:14:20
Hallo Melissa, danke für das tolle Feedback! Wir hoffen es hilft beim Behalten der Materie :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
ll373
14.12.2022, 02:53:21
Ich fand ja eure Zeichnungen davor schon umwerfend, aber diese ist einfach die beste mit Abstand😂
Lukas_Mengestu
14.12.2022, 09:32:42
Lieben Dank, OmikronWolf! Das gebe ich gerne an unseren Illustrator weiter :-)
Reus04
17.6.2023, 16:19:20
Aus welchen Vorschriften ergibt sich der Schadensersatz? §§437, 434 III 1 Nr. 2, 280 I, 241 II BGB? Bin mir unsicher ob er seiner
Leistungspflichtoder Schutzpflicht nicht nachgekommen ist.
Sambajamba10
17.6.2023, 18:32:10
. Er hat ja eine mangelhafte Torte geliefert (Mangelschaden)
Nora Mommsen
26.6.2023, 12:13:02
Hallo Reus04, verletzt wurde eine
Leistungspflicht. Es liegt aber ein Werkvertrag vor, daher ist das Kaufrecht nicht die richtige Anspruchsgrundlage. Der Anspruch ergibt sich aus §§ 634 Nr. 4, 280 I, III, 281 BGB. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Jannik Domnick
5.7.2023, 14:34:31
Liegt hier nicht ein
Werklieferungsvertragvor, sodass die Vorschriften aus dem Kauf Anwendung finden ?
ehemalige:r Nutzer:in
9.8.2023, 16:34:48
Ja, die AGL von Reus04 war schon richtig. Man könnte noch § 650 I 1 BGB dazu zitieren, um klar zu machen, dass ein
Werklieferungsvertragvorliegt.
HannaHaas
7.2.2024, 13:50:27
Was wären hier die einschlägigen Schadensersatzansprüche? Ich hätte einmal wegen Lieferung einer mangelhaften Torte den SE aus §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB geprüft aber auch wegen den SE aus §§ 437 Nr. 3, 280 I, 241 II BGB (als
Mangelfolgeschadenhinsichtlich der Infizierung der Gäste) Ist das richtig so?
luc1502
1.6.2024, 23:08:39
Also wenn es nur um die Gesundheitsschäden geht, dann hätte man, wie du sagst, auf jeden Fall den
Mangelfolgeschadenund man müsste hier noch an den 823 I, 823 II iVm
§229 StGBdenken. LG