Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Haftung für eigenes Verschulden IV - Verantwortungsfähigkeit Betrunkener
Haftung für eigenes Verschulden IV - Verantwortungsfähigkeit Betrunkener
19. August 2025
16 Kommentare
4,9 ★ (33.644 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B will seine Wohnung neu streichen. Daraufhin schließt er mit Malermeisterin U einen Werkvertrag. U nimmt die Arbeiten völlig betrunken vor (3,5 Promille) und bemalt das italienisches Ledersofa (Wert: €6.000) gleich mit. Dieses ist dadurch völlig ruiniert.
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