Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

Erforderlichkeit („nicht anders abwendbar“)

Erforderlichkeit („nicht anders abwendbar“)

19. Oktober 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Als Z in der Frankfurter Innenstadt joggt, sieht sie, wie T auf O einsticht. Z kann als einzige Zeugin das Geschehen wiedergeben. Damit er nicht verurteilt wird, droht T der Z, sie und ihre Familie zu töten, sofern sie gegen ihn aussagt. Z sagt aus, eine Frau habe zugestochen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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