Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2022
Klimaaktivisten und der rechtfertigende Notstand: Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?
Klimaaktivisten und der rechtfertigende Notstand: Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?
9. Mai 2023
28 Kommentare
4,8 ★ (63.339 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Klimaschutzaktivist K beschmiert die Fassade des Universitätsgebäudes in L mit Wandfarbe, um auf die womöglich bald unumkehrbare Klimakrise aufmerksam zu machen und zum sofortigen Handeln zu appellieren. Der Universität entstehen dabei für die langwierige Beseitigung der Farbe Kosten i.H.v. €2.000.
Diesen Fall lösen 88,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bei der Entscheidung des OLG Celle handelt es sich um eine der ersten obergerichtlichen Entscheidungen im Zuge der aktuellen Debatte zum „Klimaaktivismus“. Der Entscheidung lag der Fall eines Aktivisten zugrunde, der ein Universitätsgebäude in Lüneburg verunstaltet hatte und deswegen wegen Sachbeschädigung erstinstanzlich verurteilt worden war. Kern der Entscheidung bildet die Frage, ob zur Rechtfertigung solcher Aktionen auf die Figur des „Klimanotstandes“ oder des ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund des „zivilen Ungehorsams“ zurückgegriffen werden könne.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Könnte K sich der Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 2 StGB strafbar gemacht haben?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat K tatbestandsmäßig i.S.v. § 303 Abs. 2 StGB gehandelt?
Genau, so ist das!
3. K könnte aber gerechtfertigt gehandelt haben. Kommt im Hinblick auf die existenzielle Bedrohung der Menschheit durch die Klimakrise ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB (sog. Klimanotstand) in Betracht?
Ja, in der Tat!
4. Scheidet eine Rechtfertigung bereits deshalb aus, weil über § 34 StGB lediglich die Abwehr von Gefahren für Individualrechtsgüter gerechtfertigt werden kann?
Nein!
5. Ist das Beschmieren von Häuserfassaden nach Auffassung des OLGs Celle nicht geeignet um die Gefahr durch die Klimakrise abzuwehren?
Genau, so ist das!
6. Wird die Argumentation der OLGs Celle zum Klimanotstand in der Literatur einhellig geteilt und begrüßt?
Nein, das trifft nicht zu!
7. Ist Ks Verhalten als ziviler Ungehorsam einzustufen?
Ja!
8. Scheidet eine Rechtfertigung von Straftaten wegen zivilen Ungehorsams nach Auffassung des OLGs Celle ebenfalls aus?
Genau, so ist das!
9. Wird die Entscheidung des OLGs Celle zur Rechtfertigung wegen zivilen Ungehorsams in der Literatur einhellig abgelehnt?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elias Von der Brelie
31.5.2023, 11:46:24
Ich finde es gut, dass ihr wie in den Kommentaren vorgeschlagen einen längeren Fall eingeführt habt. Allerdings hatte ich mir eher eine vollständige eigene Gliederung wie bei einer tatsächlichen Klausur vorgestellt. So wie jetzt ist ja eigentlich eine etwas längere normale Aufgabe. Gibt es denn generell eine Möglichkeit in der App vollständige Klausurfälle zu bearbeiten? Wenn nein wäre das glaube ich eine sehr wichtige Integration, und so wie ich das verstanden hatte auch das wonach so viele Leute sich gesehnt hatten.

Nora Mommsen
31.5.2023, 12:14:20
Hallo Elias Von der Brelie, danke für dein Feedback. Fälle im Klausurformat sind aktuell noch nicht verfügbar in der App. Dies ist aktuell auch technisch noch schwer darstellbar, wenn es seitens der Nutzer*innen eine Freitextantwort erfordert. Die Rechtsprechungsfälle sind so konzipiert, dass sie nicht nur ein Element, eine Norm oder ähnliches abhandeln sondern den Fall in allen klausurrelevanten Aspekten darstellen. Dies dient dazu, sich inhaltlich mit den Fällen vertraut zu machen und auch die Gliederung zu lernen. Prüfungsämter greifen bekanntlich sehr gerne auf aktuelle (oder nicht ganz so aktuelle) Rechtsprechung zurück um daraus einen Fall zu stricken. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
chu
22.6.2023, 15:18:36
Hier hat sich in der Sachverhaltsbeschreibung ein kleiner Fehler eingeschlichen: Die Beseitigung dürfte langwierig und nicht langwidrig gewesen sein ;)

Nora Mommsen
26.6.2023, 12:32:54
Du hast natürlich absolut recht chu! Danke dir, das haben wir geändert :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

JCF
9.7.2023, 02:34:40
Zum Thema „Klima-Kleber“ kann ich die beiden Beiträge von Klaus Ferdinand Gärditz auf dem Verfassungsblog empfehlen, insb. folgende Passagen: „Die Selbstprivilegierung, sich kraft erfühlter höherer Einsicht oder aus narzisstischem Sendungsbewusstsein über die gleiche Freiheit der anderen zu stellen, die für ihre – zunächst einmal ebenfalls legitimen – Anliegen um Mehrheiten werben müssen, ist anti-demokratisch, anti-egalitär und letztlich autoritär. Weder Gesetzgeber noch Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind verfassungsrechtlich in der Pflicht, dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu honorieren.“ (https://verfassungsblog.de/organisierte-klimakleber-als-kriminelle-vereinigung/) „Den Schaden hat allenfalls der Klimaschutz, dessen politische Durchsetzungsfähigkeit von vitalem Interesse für uns alle ist, der aber durch Infantilisierung und effekthascherische Selbstinszenierung vor allem reale Akzeptanzchancen einbüßen dürfte. […] Art. 20a GG als Abwägungsbelang zu berücksichtigen, erscheint mir ebenfalls fernliegend. Die Staatszielbestimmung adressiert schon explizit nur Organe staatlicher Gewalt und hat keine Ermächtigungsfunktion gegenüber Privaten. Selbst wenn man der Bestimmung mittelbar eine Abwägungsrelevanz zugunsten Privater im Rahmen offener Straftatbestände entnehmen wollte, bestünde hierfür vorliegend kein Grund. ‚Klimakleber‘ schützen keine Umweltgüter im Sinne des Art. 20a GG. Ankleben an Straßen, Rollfeldern oder Bildern bewirkt kein Gramm CO -Einsparung und ist für den Klimaschutz irrelevant. […] Erzwingen politischer Sichtbarkeit eines Themas ist aber keine Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für ein
Schutzgut. […] Die aus der Mottenkiste der politischen Theorie entliehene Figur des ‚zivilen Ungehorsams‘ in ihrer schillernden Unbestimmtheit ist kein grundrechtsdogmatisch plausibles Argument. […] In Zeiten, in denen sich die Institutionen des liberal-demokratischen Rechtsstaats immer aggressiveren Anfechtungen ausgesetzt sehen und sich robust behaupten müssen, wird die durchsetzbare Verpflichtung aller Akteure auf die demokratische Legalität zu einem kostbaren Gut. Man sollte es keinem autoritären Illegalismus opfern.“ (https://verfassungsblog.de/aus-der-mottenkiste-politischer-theorie/)

Lukas_Mengestu
11.7.2023, 15:43:53
Danke JCF für Deinen guten Hinweis auf den Verfassungsblog! Um ein vollständiges Bild des Meinungsspektrums zu erhalten, sind zudem auch die übrigen Beiträge der dort eröffneten Debatte zum Thema "Kleben und Haften: ziviler Ungehorsam in der Klimakrise" sehr lesenswert: https://verfassungsblog.de/category/debates/kleben-und-haften-ziviler-ungehorsam-in-der-klimakrise/ Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Macke
23.7.2023, 14:13:21
Was wir in Deutschland brauchen, ist Gelassenheit
Arturio
21.8.2023, 20:37:09
Finde es eher erschreckend, dass JCF dafür auch noch 13 Dislikes bekommen hat, obwohl eigentlich jedem klar sein sollte, dass das eigentlich nur Narzissten sind, die Aufmerksamkeitsgeil sind. Die
Aussagen mehrerer (!) Teilnehmer enden quasi damit, dass die Teilnahme bei der LG Ihnen das Gefühl gibt, "etwas besonderes zu sein" (und ich dachte, es würde um den Klimaschutz gehen?). Und sobald man seinen Job erledigt hat, (die Aktivisten werden alle bezahlt, woher das Geld kommt ist ein anderes Thema) fliegt man dann nach Bali, Thailand oder nach Nicaragua (entsprechende Zeitungsartikel kann jeder selbst online finden). Aber gut, wer frisch aus der Schule kommt, lässt sich wohl für alles mögliche und jeden Blödsinn instrumentalisieren.

Macke
21.8.2023, 20:50:41
Hat sich das Thema mittlerweile nicht schon wieder erledigt? Verfolge das aber auch nicht so aktiv muss ich gestehen, das Lernen spannt zu sehr ein
Reus04
22.9.2023, 16:00:25
Ich stelle mir hier die Frage (wie auch bei anderen Fällen des rechtfertigenden Notstands) ob eine NotwehrLAGE §32 StGB durchgeht bzw. ob die Notwehr hier auch zu prüfen ist. Hier zB: (Angriff (+, durch menschliches Verhalten drohende Verletzung von Gütern)), (Gegenwärtig (+, bevorstehend)), (
Rechtswidrigkeit (+, zwar kein Straf
tatbestandaber direkte Einflussnahme auf das Leben)), (Erforderlichkeit (-, da nicht geeignet um Klimakrise zu beenden)). Nicht dass ich der Meinung bin es wäre gerechtfertigt, brauche nur Hilfe bei der Abgrenzung haha.
Leo Lee
24.9.2023, 12:13:42
Hallo Reus04, die Notwehr kann man in der Tat ansprechen. Fraglich dürfte hier sein, ob überhaupt ein Angriff auf ein Rechtsgut des Täters (also hier des K) vorliegt. Beachte i.Ü., dass Gemeingüter (also etwa Sicherheit des Verkehrs oder Tierschutz und wohl auch Klimaschutz) nicht notwehrfähig sind. Selbst wenn man diese bejaht, dürfte die Notwehr spätestens daran scheitern, dass der Angriff gegen den Angreifer gerichtet sein muss. Da jedoch die Uni hier nichts tut, dürfte hier spätestens Schluss sein. Hierzu kann ich die Lektüre von Fischer StGB 68. Auflage, Rn. 10 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
David
6.12.2023, 00:20:20
Hallo, Examenstreffer gestern in Berlin gelaufen. Zwar mit einem Autohaus aber ebenfalls
rechtfertigender Notstand.

Lukas_Mengestu
6.12.2023, 12:11:44
Klasse, vielen Dank für den Hinweis, David! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
cattyha
24.4.2024, 18:37:21
Hallo (: Examenstreffer in Niedersachsen 2024 (zwar durch Festkleben, aber der Problemschwerpunkt war derselbe).

Lukas_Mengestu
29.4.2024, 10:35:53
Vielen Dank, cattyha! Zum Klebefall haben wir tatsächlich auch einen gesonderten Fall in der examensrelevanten Rechtsprechung: https://applink.jurafuchs.de/mLDxzD7AbJb Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
29.10.2024, 12:14:17
Liebes Jurafuchsteam, augenscheinlich verfolgt ihr mit diesem Langfall das Ziel, einen Streitstand ausfürhlich darzustellen. Das ist mE eine sehr sinnvolle Ergänzung zu den knappen Kurzfällen. Der Lerneffekt würde gesteigert werden, wenn die üblichen Defintionen mittels des KI-Defintionstrainers abgefragt würden. So können aktive und passive Lernweisen ideal kombiniert werden.

Christian Leupold-Wendling
30.10.2024, 14:11:35
Hallo QuiGonTim, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team
Kind als Schaden
4.11.2024, 17:16:44
Müsste es nicht richtig heißen: "wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht haben" oder alternativ "der Sachbeschädigung
schuldig"?
Leo Lee
10.11.2024, 08:34:46
Hallo Kind als Schaden, vielen Dank für den sehr wichtigen Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Text nunmehr entsprechend korrigiert haben. Wir möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo