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Fehlende erneute Anhörung des Betriebsrats vor zweiter Kündigung
Sachverhalt
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Anhörung des Betriebsrats – Mitteilung kündigungsrelevanter Tatsachen bei Sekundenschlaf
Programmierer P fällt während der Arbeitszeit häufig in Sekundenschlaf. Zweimal wurde er hierfür bereits abgemahnt. Nach Anhörung des Betriebsrats wird er schließlich verhaltensbedingt gekündigt. Arbeitgeber A hatte gegenüber dem Betriebsrat angegeben, es habe bereits viele Abmahnungen gegeben.
Nachschieben von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozess
Arbeitgeber A erklärt F, die ordentliche Kündigung, da er trotz Abmahnung an drei Tagen unentschuldigt fehlte. Der Betriebsrat wird dazu angehört. Er widerspricht der Kündigung. Im Prozess erinnert sich A, dass F bereits zuvor mehrfach unentschuldigt gefehlt hat. A will die Kündigung auch hierauf stützen.