Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Keine erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen
Buchhalterin B fehlt seit 2012 wiederholt krankheitsbedingt. In den Jahren 2015, 2016 und 2018 bestand aufgrund der Länge der Fehlzeiten keine Entgeltfortzahlungspflicht für Arbeitgeber A. 2018 kündigt A der B ordentlich unter Verweis auf seine wirtschaftlichen Belastungen im Zusammenhang mit Bs Fehlzeiten. Das KSchG ist anwendbar.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Einschreibebrief wird treuwidrig nicht abgeholt
Chefin C kündigt Arbeitnehmerin A außerordentlich per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, hinterlässt Postbote P der A eine Abholkarte in den Briefkasten. A weiß von Cs Plan und holt das Einschreiben nicht ab. C kündigt erneut. Diese geht A aber erst nach Ablauf der Kündigungserklärungsfrist zu.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Einschreibebrief wird auf Postamt nicht abgeholt
Chef C will Arbeitnehmer kündigen. Um den Zugang nachweisen zu können, verschickt C die Kündigung per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, wirft Postbote P ihm eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. A erwartet keine Post und holt das Einschreiben nicht ab.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Fall zu § 174 BGB
P ist als Leiter der Personalabteilung der G-GmbH zu Kündigungen bevollmächtigt. P erklärt gegenüber Arbeitnehmerin A schriftlich die Kündigung, weil diese trotz Abmahnung wiederholt die Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten verweigert. A weiß, welche Position P bei G hat.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 623 BGB: zwingendes Recht
Zahnarzthelfer Z schließt mit Chefin C einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin vereinbaren sie, dass eine Kündigung abweichend von § 623 BGB keiner Form bedarf.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Wahrung der Klagefrist bei Änderungskündigung
Angestellter A erhält am 27.12. eine Kündigung mit dem Zusatz, dass sein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden kann. Am 09.01. nimmt A das Angebot unter Vorbehalt an und erhebt im Anschluss Kündigungsschutzklage.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Arbeitgeber G will dem Arbeitnehmer N per Einschreiben kündigen. N hat seine Ehefrau E dazu angehalten, Postsendungen von G nicht anzunehmen. Als Postbote P der E das Kündigungsschreiben übergeben will, verweigert E, wie von N angewiesen, die Annahme.