Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist
Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs (01.08) wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein. A sieht die Kündigung erst bei ihrer Rückkehr (29.8).
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Einschreibebrief wird treuwidrig nicht abgeholt
Chefin C kündigt Arbeitnehmerin A außerordentlich per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, hinterlässt Postbote P der A eine Abholkarte in den Briefkasten. A weiß von Cs Plan und holt das Einschreiben nicht ab. C kündigt erneut. Diese geht A aber erst nach Ablauf der Kündigungserklärungsfrist zu.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Einschreibebrief wird auf Postamt nicht abgeholt
Chef C will Arbeitnehmer kündigen. Um den Zugang nachweisen zu können, verschickt C die Kündigung per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, wirft Postbote P ihm eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. A erwartet keine Post und holt das Einschreiben nicht ab.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Zeitpunkt des Zugangs: Urlaubsabwesenheit
Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Arbeitgeber G will dem Arbeitnehmer N per Einschreiben kündigen. N hat seine Ehefrau E dazu angehalten, Postsendungen von G nicht anzunehmen. Als Postbote P der E das Kündigungsschreiben übergeben will, verweigert E, wie von N angewiesen, die Annahme.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung
V lehnt die Annahme eines Briefes des M ab, weil der Briefträger Nachporto verlangt. Der Brief geht zurück. M schickt ihn erneut, diesmal ausreichend frankiert. Die darin enthaltene Kündigung geht bei V erst drei Tage später und damit nach Ablauf der Kündigungsfrist zu.