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Beendigung des Arbeitsverhältnisses: 73 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 73 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Suchterkrankung: Ein Feuerwehrmann ist betrunken und torkelt in der Umkleidekabine.
Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Fall zur Suchterkrankung - Jurafuchs

Feuerwehrmann F ist alkoholabhängig. Wegen des ständigen Alkoholgenusses und der damit verbundenen Beeinträchtigung seiner Arbeitsleistung kündigt ihm Chef C ordentlich. Eine zuvor von C angebotene Suchttherapie hat F mehrfach strikt abgelehnt. Erst nach Kündigung erklärt sich F zur Therapie bereit. Das KSchG ist anwendbar.

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Unbegründete ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung (Klausurlösung)

Arbeitnehmer Anton (A) arbeitet seit 12 Jahren bei der Pünktlich GmbH (P). Diese beschäftigt acht in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer und vier Teilzeitkräfte, die 28 Stunden pro Woche arbeiten. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Am 1.6.2022 verschläft A und kommt erstmalig eine halbe Stunde zu spät. Die für Personalangelegenheiten bevollmächtigte Vorarbeiterin (V) wirft A daraufhin am Montag, 06.06.2022 um 20 Uhr die ordentliche, schriftliche Kündigung in seinen Briefkasten, die zum 30.11. wirken soll. Am Dienstag, 28.6. hat A einen Termin bei seiner Anwältin und fragt, ob eine Klage gegen die Kündigung begründet wäre.

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Sachgrundbefristung

Bauunternehmerin B hat einen neuen Großauftrag erhalten. Um diesen in den vereinbarten drei Jahren realisieren zu können, braucht B mehr Mitarbeiter. Sie stellt unter anderem M befristet für drei Jahre ein. Nach Ablauf der drei Jahre verlangt M weiterbeschäftigt zu werden. B habe doch zwischenzeitlich einen weiteren Großauftrag erhalten.

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Überblick über Befristungen

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Unechte Druckkündigung

Supermarktmitarbeiter S wird häufig gegen andere Mitarbeiter gewalttätig. Daraufhin drohen diese Mitarbeiter mit ihrer Kündigung, wenn Arbeitgeber A den S nicht entlässt. A kündigt S sofort fristlos.

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Echte Druckkündigung (-)

Busfahrer B ist wegen seiner häufigen Fehlzeiten bei seinen Kollegen unbeliebt, weil diese durch Übernahme zusätzlicher Schichten stark belastet sind. Die Kollegen fordern daher von Arbeitgeber A, die sofortige Entlassung des B. Sie drohen andernfalls ihre Arbeit niederzulegen. A kündigt B umgehend fristlos.

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Verdachtskündigung (+)

Am 01.04.2021 tauchen auf Facebook Fotos eines Mannes auf, der in Räumen der KiTa des K nackt posiert. Zwar ist sein Gesicht nicht erkennbar, jedoch hatte allein Erzieher E Zutritt zur KiTa. Nach Anhörung des E am 2.4. und verschiedenen Versuchen die Identität des Mannes zu ermitteln (bis 17.4), kündigt K dem E am 17.04.2021 wegen Verdachts der Veröffentlichung der Fotos fristlos.

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Verstoß gegen Pflicht zur Löschung gespeicherter Daten

Kioskbesitzer K installiert eine zulässige offene Videoüberwachung in Verkaufsraum, um sein Eigentum vor Straftaten zu schützen. Die Auswertung der erhobenen Videodaten findet erst nach Monaten statt. Dabei entdeckt K, dass Verkäuferin V an zwei Tagen eingenommenes Geld nicht in Kasse legte. K kündigt V fristlos.

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"Früchte des verbotenen Baumes"

Geschäftsleiter G des Großhandelsmarktes öffnet wegen Diebstahlsverdachts den verschlossenen Spind des Verkaufsmitarbeiters V. Bei der Durchsuchung werden entwendete Waren entdeckt. G kündigt dem V fristlos. Der bei Durchsuchung auch anwesende Mitarbeiter M soll im Kündigungsschutzprozess als Zeuge gehört werden.

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Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers

Arbeitnehmerin A, die häufig krankheitsbedingt fehlt, ist zuletzt wegen Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Ihr Chef C bezweifelt dies trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und lässt A zur Überprüfung ihrer Arbeitsunfähigkeit von Privatdetektiv observieren. Dabei werden Videoaufnahmen erstellt.

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Verdeckte Überwachung öffentlich zugänglicher Räume

Einzelhändler E installiert heimlich Videokameras in Verkaufsräumen. Bei Videoauswertung sieht er, wie Kassierer K sich mehrfach Zigaretten einsteckt. E kündigt K fristlos. Anlass für Überwachung seien Inventurverluste, wohl aufgrund von Mitarbeiterdiebstählen, gewesen. Konkrete Verdachtsmomente gegen K lagen nicht vor.

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Videoüberwachung

Infolge mehrfacher Abrechnungsmissstände überwacht Tankstelleninhaber T nun neben dem Verkaufsraum auch den Büroraum, der nur den Mitarbeitern zugänglich sind, per Video. Dies ist den Mitarbeitern bekannt. Mitarbeiterin M wird im Büroraum gefilmt, wie sie einige Zigarettenverkäufe nicht ordnungsgemäß abrechnet, woraufhin T ihr fristlos kündigt.

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Kündigung bei Bagatelldiebstahl („Fall Emmely“)

Kassiererin Emmely arbeitet bereits seit über 30 Jahren beanstandungsfrei in einem Supermarkt. Dort findet sie zwei Leergutbons im Wert von €0,48 und €0,82. E nimmt die Bons an sich und löst diese bei ihrem nächsten Einkauf ein. Als Supermarktleiter S davon erfährt, kündigt er E fristlos.

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Außerordentliche Kündigung bei falscher Krankmeldung

S macht die Ausbildung zum Sport-und Gesundheitstrainer. An einem Prüfungstag meldet er sich krank, absolviert aber am selben Tag ein intensives Krafttraining. Aufgrund der falschen Krankmeldung kündigt ihm Arbeitgeber A fristlos.

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Gefälschter Impfausweis

Krankenpfleger K wird von Pflegeeinrichtung P informiert, dass ab November 2021 nur noch geimpfte Mitarbeiter dort arbeiten dürfen. Daraufhin erklärt K wahrheitswidrig, er sei geimpft und legt einen gefälschten Impfpass vor. Als die Fälschung auffliegt, spricht P sofort die fristlose Kündigung aus.

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Grundfall: Änderungskündigung

Mechanikerin M arbeitet oft unsorgfältig. Da A die M nicht ganz als Mitarbeiterin verlieren will, plant er sie auf die Pförtnerstelle zu versetzen. Dort erhielte M nur noch 80% des bisherigen Lohns. A spricht gegenüber M die Änderungskündigung aus. Das KSchG ist anwendbar.

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Verdachtskündigung (-)

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Vergabe der Arbeit an Fremdfirma

Reinigungskraft R ist bei Unternehmen U tätig. U beschließt die Auflösung des betriebsinternen Reinigungsdienstes und Übergabe an eine externe Reinigungsfirma, die alles selbständig erledigt. R wird daraufhin betriebsbedingt gekündigt.

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Nachschieben von Gründen

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Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

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Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung

Arbeitgeberin A will Mitarbeiter M nach ordnungsgemäßer Betriebsratsanhörung ordentlich kündigen. Der Kündigungsbrief geht bei der Post verloren. Als A feststellt, dass M die Kündigung nicht erhalten hat, schickt sie sofort einen neuen, inhaltsgleichen Brief los, der M auch zugeht.

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Leitender Angestellter

M ist Mitarbeiterin des Architekturbüros A, in dem ein Betriebsrat existiert. M ist berechtigt, selbständig andere Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen. A erklärt M ohne vorherige Betriebsratsanhörung die ordentliche Kündigung.

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Fehlender Betriebsrat

M ist in As Architekturbüros angestellt, in dem 30 Angestellte tätig sind. Einen Betriebsrat gibt es nicht. A kündigt M ordentlich, ohne zuvor einen Betriebsrat angehört zu haben.

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Fehlerhafte Sozialauswahl

Der 50-jährige Bäcker B, ist seit 30 Jahren für Arbeitgeberin A tätig und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. A kündigt B aufgrund von notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen betriebsbedingt. Die 35-jährige, kinderlose Mitarbeiterin M, die erst seit 10 Jahren in Bäckerei tätig ist, soll bleiben. KSchG ist anwendbar.

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Weiterbeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz möglich

Buchhalter B ist bei Unternehmerin U tätig. Aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen kündigt U dem B betriebsbedingt ordentlich. Im Unternehmen bestehen freie Arbeitsplätze im Sekretariat und in der Abteilungsleitung.

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Fehlerhafte Prognose - Wiedereinstellung

Büromöbelhersteller H kündigt Mitarbeiterin M im Hinblick auf gesunkene Auftragszahlen und die hierdurch drohende, fehlende Beschäftigungsmöglichkeit der M. Nach Zugang der Kündigung und vor Ablauf der Kündigungsfrist erhält H einen Großauftrag. M klagt auf Wiedereinstellung. Das KSchG ist anwendbar und die Sozialauswahl erfolgte ordnungsgemäß.

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Vorübergehender Arbeitsmangel

Busunternehmer B veranstaltet Busreisen. Als aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Reisebeschränkungen gelten, sinkt die Zahl der Buchungen. Es ist absehbar, dass die Buchungsanfragen danach wieder steigen werden. Aufgrund des Rückgangs der Buchungen kündigt B einigen seiner Mitarbeiter ordentlich.

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Austauschkündigung - Ersetzung tarifgebundener Mitarbeiter durch Leiharbeiter

Drogeriekette D beendet die bestehenden Arbeitsverhältnisse tarifgebundener Mitarbeiter und setzt anschließend an den gleichen Arbeitsplätzen Leiharbeiter ein. Dabei behält D die umfassende Weisungsmacht, da die Leiharbeiter in den Betrieb des D vollständig eingegliedert werden.

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Vorratskündigung

Arbeitgeberin A kündigt Reinigungskraft R ordentlich, nachdem ein Reinigungsauftrag mit einer Hochschule auslief. Zur Begründung führt A an, dass sie sich zwar an der Neuausschreibung beteiligt habe, aber noch offen sei, ob A den Auftrag noch einmal erhalte.

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Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit

R ist als Ressortleiter bei Unternehmerin U tätig. U entschließt sich, künftig selbst die Ressortleitung zu übernehmen. Infolgedessen kündigt U dem R ordentlich. Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten existieren nicht und die Sozialauswahl war ordnungsgemäß.

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Kein dringendes betriebliches Erfordernis (Hintergrund)

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Verlust der Fahrlizenz

Paketzusteller D hat bei einer Privatfahrt stark alkoholisiert einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen, sodass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Arbeitgeber A kündigt D daraufhin ordentlich. Das KSchG ist anwendbar.

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Unterbrechung durch Sommerferien

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Empfehlung von Einstellung gegen Vermittlungsgebühr

Die Firma F sucht neues Personal. Maschinenarbeiter M empfiehlt seinen Bekannten B. Dieser wird daraufhin eingestellt. M erhält von B für die Empfehlung eine Vermittlungsgebühr (€1.500). Als F dies erfährt, kündigt sie M ordentlich. Konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Gefährdung im Vertrauensbereich liegt nicht vor.

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Kündigung trotz fehlender Abmahnung wirksam

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Notwendige Abmahnung nicht erfolgt

Der faule Fahrradkurier kommt mehrfach unentschuldigt zu spät zur Arbeit. Arbeitgeber A mahnt ihn telefonisch ab. Nach der Abmahnung erscheint F drei Jahre pünktlich. Im vierten Jahr nach der Abmahnung kommt F erneut unentschuldigt zu spät. A kündigt F ohne erneute Abmahnung ordentlich.

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Grundfall: verhaltensbedingte Kündigung

Der faule Fahrradkurier bleibt - trotz mehrfacher Abmahnung - an Tagen, an denen er keine Lust auf Arbeit hat, einfach zuhause. Arbeitgeber A kündigt F aufgrund des unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit ordentlich. KSchG ist anwendbar.

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Krankheitsbedingte Kündigung (keine unzumutbare Belastung des Arbeitgebers)

Der bei Arbeitgeber A angestellte Dachdecker D fällt vom Hausdach und erleidet eine Lähmung seiner Beine, sodass er dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Seine arbeitsvertragliche Tätigkeit als Gerüstbauer wird er voraussichtlich nie mehr ausüben können, eine Tätigkeit wie As Büromitarbeitende aber schon. Das KSchG ist anwendbar.

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Keine erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen

Buchhalterin B fehlt seit 2012 wiederholt krankheitsbedingt. In den Jahren 2015, 2016 und 2018 bestand aufgrund der Länge der Fehlzeiten keine Entgeltfortzahlungspflicht für Arbeitgeber A. 2018 kündigt A der B ordentlich unter Verweis auf seine wirtschaftlichen Belastungen im Zusammenhang mit Bs Fehlzeiten. Das KSchG ist anwendbar.

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Krankheitsbedingte Kündigung (fehlende negative Prognose)

Dachdecker D fällt vom Gerüst und erleidet einen komplizierten Beinbruch, sodass er mehrere Operationen benötigt und mindestens ein Jahr lang seine arbeitsvertragliche Tätigkeit als Dachdecker nicht ausüben kann. Arbeitgeber A kündigt D deswegen ordentlich. KSchG ist anwendbar.

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Verstoß gegen betriebliches Alkoholverbot

Feuerwehrmann F trinkt gerne Bier und genehmigt sich auch während der Arbeitszeiten ab und zu ein Bier. Dadurch verstößt er allerdings gegen das betriebliche Alkoholverbot. Als Chef C davon erfährt, mahnt er F mehrfach ab und kündigt ihm schließlich ordentlich. Das KSchG ist anwendbar.

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Keine Probezeit vereinbart

Arbeitnehmer A ist seit dem 01.01.2022 beim Busunternehmen des B, in dessen Betrieb 100 Arbeitnehmer tätig sind, beschäftigt. Eine Probezeit wurde nicht vereinbart. Am 30.06.2022 kündigt B dem A ordentlich zum 31.07.2022 das Arbeitsverhältnis.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Kleinstbetrieb

Im kleinen Dorf-Supermarkt des D sind 7 Arbeitnehmer beschäftigt. D will die zwei Arbeitnehmer A und B, die am kürzesten zum Betrieb gehören, ordentlich kündigen. A ist seit Januar 2002 bei D beschäftigt, B erst seit Mai 2005.

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Außerordentliche Kündigung

Blumenhändlerin B kündigt Mitarbeiter M außerordentlich. M beruft sich auf seinen individuellen Kündigungsschutz nach dem KSchG.

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Grundfall: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Gastronomin G, die ihr Restaurant seit 2016 betreibt, beschäftigt 13 Vollzeit-Kellner. Im April 2022 kündigte G dem Kellner K, der von Anfang an dabei war, ordentlich zum Ende der Kündigungsfrist. Dies erfolgte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes.

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Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr innerhalb der Dreiwochenfrist

Arbeitnehmer A ist im Urlaub. Chefin C nutzt die Gunst der Stunde, um ihm zu kündigen. Fünf Tage vor Ablauf der Ausschlussfrist kommt A zurück und sieht die Kündigung.

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Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist

Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs (01.08) wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein. A sieht die Kündigung erst bei ihrer Rückkehr (29.8).

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Ausnahme: Zugang nicht erfolgt

Personalleiter Lucius will Arthur (A) zum 31.8. kündigen. Als er A am 1.6. zuhause die Kündigung überbringen will, trifft er dort nur As vierjährige Tochter Ginny (G) an. Er gibt G die Kündigung. G verbuddelt sie im Garten. Erst am 1.9. erfährt Arthur davon.

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Ausnahme: Schriftform nicht gewahrt

Bäckermeisterin B kündigt ihrer Mitarbeiterin M am 1.6. mit Wirkung zum 31.8. Sie ist kein großer Fan von Papier und spricht die Kündigung mündlich aus. Am 1.7. wendet sich M an ihren Bruder Justus und fragt, ob sie sich hiergegen noch verteidigen könne.

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Grundfall: Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar

Pfleger P ist seit kurzem bei der Reha-GmbH (R) beschäftigt. Da sich die Patientinnen laufend über ihn beschweren, kündigt R ihm. Die Kündigung geht P vier Monate nach Aufnahme seiner Tätigkeit zu. P fragt sich, wie schnell er hierauf reagieren muss.

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Grundfall: Ausschlussfrist wird versäumt

Die Reha-GmbH kündigt Pfleger P zum 31.8. betriebsbedingt. Tatsächlich hätte R die Krankenschwester K kündigen müssen. P geht die Kündigung am 1.6. (Mi.) zu. Am 23.06. (Do) zeigt er den Brief seiner Mitbewohnerin Lawra und fragt, ob er sich hiergegen verteidigen könne.

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Zugang unter Anwensenden: Erklärung nur gezeigt, treuwidrige Zugangsvereitelung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Zugang unter Anwensenden: Erklärung angereicht und in unmittelbarer Nähe abgelegt

Personalleiterin P möchte Arbeitnehmer A kündigen. Sie ruft A zu einem Personalgespräch zu sich ins Büro. P erklärt A die Situation und legt ihm die schriftliche Kündigung vor, damit er diese mitnehme. A weigert sich das Schreiben entgegenzunehmen und verlässt den Raum.

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Einschreibebrief wird treuwidrig nicht abgeholt

Chefin C kündigt Arbeitnehmerin A außerordentlich per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, hinterlässt Postbote P der A eine Abholkarte in den Briefkasten. A weiß von Cs Plan und holt das Einschreiben nicht ab. C kündigt erneut. Diese geht A aber erst nach Ablauf der Kündigungserklärungsfrist zu.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Einschreibebrief wird auf Postamt nicht abgeholt

Chef C will Arbeitnehmer kündigen. Um den Zugang nachweisen zu können, verschickt C die Kündigung per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, wirft Postbote P ihm eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. A erwartet keine Post und holt das Einschreiben nicht ab.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Zeitpunkt des Zugangs: Urlaubsabwesenheit

Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Ehemann als Empfangsbote (außerhalb der Wohnung)

Chef C will Arbeitnehmerin A zum 30.04. kündigen. Als C der A am 31.3. die Kündigung überbringen will, trifft er unterwegs As Ehemann M im Park. C übergibt M das Kündigungsschreiben. M vergisst das Schreiben in seiner Sporttasche. Erst bei der nächsten Wäsche (4.4.) übergibt er es A.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Kündigung - Zurückweisung mangels Bevollmächtigung

Vorarbeiterin V ist mit der Leistung von Arbeitnehmer A unzufrieden. Da A erst drei Wochen im Betrieb ist, kündigt sie ihm mit dem Einverständnis der Chefin C. A widerspricht. V sei hierzu doch gar nicht berechtigt.

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Fall zu § 174 BGB

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Auflösungsvertrag, § 623 Alt. 2 BGB

Hotelfachmann Harry H und seine Arbeitgeberin A möchten übereinstimmend das Arbeitsverhältnis aufheben. Ihre Abrede halten sie schriftlich fest und unterschreiben sie direkt am Anfang.

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

§ 623 BGB: zwingendes Recht

Zahnarzthelfer Z schließt mit Chefin C einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin vereinbaren sie, dass eine Kündigung abweichend von § 623 BGB keiner Form bedarf.

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Kündigung von Arbeitsverträgen § 623 BGB

Dem Friseursalon des F geht es wirtschaftlich nicht gut. Betriebsbedingt muss F daher seinem Arbeitnehmer A kündigen. Hierzu fixiert F die Erklärung schriftlich und unterschreibt sie abschließend. Die Gründe der Kündigung werden nicht genannt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Zugang der Kündigung im Hausbriefkasten

Chef C will Arbeitnehmer A kündigen. Dazu schickt er am 05.02. einen Angestellten zum Haus des A in B. Der Mitarbeiter wirft das Kündigungsschreiben um 13:25 Uhr in den Hausbriefkasten des A. Die Postzustellung in B ist bis gegen 11:00 Uhr vormittags beendet. A war am 5.2. nicht zu Hause und liest den Brief erst am 06.02. und erhebt am 27.02. Kündigungsschutzklage.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung bei Straftat

Behördenmitarbeiter A schreibt in seiner Freizeit auf Facebook abfällig über „Moslems“. Staatsanwältin S ermittelt gegen A wegen Volksverhetzung, was A seinem Chef C verschweigt. S informiert C, der A daraufhin außerordentlich kündigt. Der angehörte Personalrat hatte keine Einwände erhoben. A erhebt Kündigungsschutzklage.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Wahrung der Klagefrist bei Änderungskündigung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Sachgrundlose Befristung: Neugründung eines konzernzugehörigen Unternehmens

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat (Loyalitätspflicht)

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns (§ 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2 BGB)

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigt aufgeschriebener Überstunden

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bei Projektbefristung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Arbeitgeber G will dem Arbeitnehmer N per Einschreiben kündigen. N hat seine Ehefrau E dazu angehalten, Postsendungen von G nicht anzunehmen. Als Postbote P der E das Kündigungsschreiben übergeben will, verweigert E, wie von N angewiesen, die Annahme.

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Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung