Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Grundfall: Änderungskündigung
Mechanikerin M arbeitet oft unsorgfältig. Da A die M nicht ganz als Mitarbeiterin verlieren will, plant er sie auf die Pförtnerstelle zu versetzen. Dort erhielte M nur noch 80% des bisherigen Lohns. A spricht gegenüber M die Änderungskündigung aus. Das KSchG ist anwendbar.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Verdachtskündigung (-)
Auf Facebook tauchen Fotos eines Mannes auf, der in Räumen der KiTa des K nackt posiert. Da sein Gesicht nicht erkennbar ist, ist nicht feststellbar, ob es sich um Erzieher E handelt oder Handwerker, die sich in der KiTa aufhielten. Ohne E anzuhören, kündigt K dem E wegen des Verdachts der Veröffentlichung dieser Fotos fristlos.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Nachschieben von Gründen
Arbeitgeber A erklärt F, die ordentliche Kündigung, da er trotz Abmahnung an drei Tagen unentschuldigt fehlte. Der Betriebsrat wird dazu angehört. Er widerspricht der Kündigung. Im Prozess erinnert sich A, dass F bereits zuvor mehrfach unentschuldigt gefehlt hat. A will die Kündigung auch hierauf stützen.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Austauschkündigung - Ersetzung tarifgebundener Mitarbeiter durch Leiharbeiter
Drogeriekette D beendet die bestehenden Arbeitsverhältnisse tarifgebundener Mitarbeiter und setzt anschließend an den gleichen Arbeitsplätzen Leiharbeiter ein. Dabei behält D die umfassende Weisungsmacht, da die Leiharbeiter in den Betrieb des D vollständig eingegliedert werden.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist
Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs (01.08) wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein. A sieht die Kündigung erst bei ihrer Rückkehr (29.8).
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Grundfall: Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar
Pfleger P ist seit kurzem bei der Reha-GmbH (R) beschäftigt. Da sich die Patientinnen laufend über ihn beschweren, kündigt R ihm. Die Kündigung geht P vier Monate nach Aufnahme seiner Tätigkeit zu. P fragt sich, wie schnell er hierauf reagieren muss.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Einschreibebrief wird treuwidrig nicht abgeholt
Chefin C kündigt Arbeitnehmerin A außerordentlich per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, hinterlässt Postbote P der A eine Abholkarte in den Briefkasten. A weiß von Cs Plan und holt das Einschreiben nicht ab. C kündigt erneut. Diese geht A aber erst nach Ablauf der Kündigungserklärungsfrist zu.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Einschreibebrief wird auf Postamt nicht abgeholt
Chef C will Arbeitnehmer kündigen. Um den Zugang nachweisen zu können, verschickt C die Kündigung per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, wirft Postbote P ihm eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. A erwartet keine Post und holt das Einschreiben nicht ab.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Zeitpunkt des Zugangs: Urlaubsabwesenheit
Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Kündigung - Zurückweisung mangels Bevollmächtigung
Vorarbeiterin V ist mit der Leistung von Arbeitnehmer A unzufrieden. Da A erst drei Wochen im Betrieb ist, kündigt sie ihm mit dem Einverständnis der Chefin C. A widerspricht. V sei hierzu doch gar nicht berechtigt.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Arbeitgeber G will dem Arbeitnehmer N per Einschreiben kündigen. N hat seine Ehefrau E dazu angehalten, Postsendungen von G nicht anzunehmen. Als Postbote P der E das Kündigungsschreiben übergeben will, verweigert E, wie von N angewiesen, die Annahme.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung
V lehnt die Annahme eines Briefes des M ab, weil der Briefträger Nachporto verlangt. Der Brief geht zurück. M schickt ihn erneut, diesmal ausreichend frankiert. Die darin enthaltene Kündigung geht bei V erst drei Tage später und damit nach Ablauf der Kündigungsfrist zu.