Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Wirksame doppelte Schriftformklausel
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung. In § 13 des Arbeitsvertrages steht: „Änderungen des Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen der Schriftform; mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses sind nichtig.“
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Rechtswegszuständigkeit Arbeitsgerichte – „Et-Et-Fälle“
Dozent Lukas (L) arbeitet auf Honorarbasis für die “Forever learning GmbH” (F). Als ihn seine Chefin Nora außerordentlich kündigt, beantragt L vor dem Arbeitsgericht festzustellen, dass sein Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB) weiterbesteht. F erwidert, es hätte nur ein Dienstverhältnis bestanden (§ 611 BGB).