Schulbeispiel "Halver Hahn"
9. Mai 2023
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bestellt in Köln einen „Halven Hahn“, und freut sich auf ein halbes Hähnchen. Er bekommt ein Käsebrötchen. Wirt W erklärt ihm, man verstehe in Köln unter einem „Halven Hahn“ ein Käsebrötchen.
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Einordnung des Falls
Schulbeispiel "Halver Hahn"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist bei der Auslegung der Bestellung des A der „wirkliche Wille“ (§ 133 BGB) des A maßgeblich?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Bestellung des A nach objektiviertem Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) so zu verstehen, dass A ein Käsebrötchen bestellt hat?
Ja!
3. Kann A seine Willenserklärung anfechten (§ 119 Abs. 1 Alt. 1, § 142 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
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