Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Auslegung der Willenserklärung

Klavierkauf als verdecktes Waffengeschäft (falsa demonstratio non nocet)

Klavierkauf als verdecktes Waffengeschäft (falsa demonstratio non nocet)

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V und K verhandeln über eine Waffenlieferung. Aus Geheimhaltungsgründungen vereinbaren beide Codenamen für verschiedene Waffentypen. Das Sturmgewehr AK-47 wollen sie „Klavier“ nennen. V macht K ein Angebot über 100 Klaviere.

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Einordnung des Falls

Klavierkauf als verdecktes Waffengeschäft (falsa demonstratio non nocet)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bei der Auslegung des Angebots des V ist der „wirkliche Wille“ (§ 133 BGB) des V maßgeblich.

Ja, in der Tat!

Anders als bei nicht-empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen entgegen dem Wortlaut des § 133 BGB grundsätzlich nicht der „wirkliche Wille“ des Erklärenden maßgeblich. Ausnahmsweise ist jedoch bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen der wirkliche Wille des Erklärenden maßgeblich, wenn der Erklärungsempfänger erkennt, was der Erklärende gewollt hat. So ist es hier: V und K haben mit Codewörtern kommuniziert.
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2. V hat K ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über 100 echte Klaviere gemacht.

Nein!

Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist ausnahmsweise der wirkliche Wille des Erklärenden maßgeblich, wenn der Erklärungsempfänger erkennt, was der Erklärende gewollt hat.Da K und V ein gemeinsames Verständnis darüber hatten, was unter „Klavier“ zu verstehen ist, ist das Angebot des V nicht nach objektiviertem Empfängerhorizont auszulegen, sondern es ist der wirkliche Wille des V entscheidend. V wollte dem K 100 Sturmgewehre vom Typ AK-47 zum Kauf anbieten. Die falsche Bezeichnung schadet nicht (falsa demonstratio non nocet), da V und K die Erklärung „Klavier“ nicht im gemeingebräuchlichen Sinne, sondern in einem anderen Sinne (AK-47) verstanden haben.
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