Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Auslegung der Willenserklärung
Klavierkauf als verdecktes Waffengeschäft (falsa demonstratio non nocet)
Klavierkauf als verdecktes Waffengeschäft (falsa demonstratio non nocet)
26. August 2025
37 Kommentare
4,7 ★ (42.322 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K verhandeln über eine Waffenlieferung. Aus Geheimhaltungsgründungen vereinbaren beide Codenamen für verschiedene Waffentypen. Das Sturmgewehr AK-47 wollen sie „Klavier“ nennen. V macht K ein Angebot über 100 Klaviere.
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