Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Objektiver Tatbestand beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Objektiver Tatbestand beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
15. August 2025
11 Kommentare
4,6 ★ (9.063 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Amtstierarzt A möchte für die zuständige Veterinärbehörde bei T prüfen, ob und wie dieser auf seinem Grundstück Tiere hält. T droht ihm mit einem Schreckschussrevolver, sollte A das Grundstück betreten. Davon unbeeindruckt prüft A dennoch.
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