Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB

Objektiver Tatbestand beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB

Objektiver Tatbestand beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB

15. August 2025

11 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Amtstierarzt A möchte für die zuständige Veterinärbehörde bei T prüfen, ob und wie dieser auf seinem Grundstück Tiere hält. T droht ihm mit einem Schreckschussrevolver, sollte A das Grundstück betreten. Davon unbeeindruckt prüft A dennoch.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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