Konkurrenzen § 113 Sonderfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Verkehrspolizist O hält den ihm bekannten T an. T stellt O in Aussicht, "pikante" Fotos, die O beim Besuch eines Bordells zeigen, an Os Vorgesetzten zu schicken, sollte O ihn nicht sofort weiterfahren lassen. O lässt T sofort passieren.
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Einordnung des Falls
Konkurrenzen § 113 Sonderfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem der T dem O eröffnet, pikante Fotos von diesem zu veröffentlichen, liegt eine Drohung vor (§ 240 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat zudem den objektiven Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1 StGB) erfüllt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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