Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Voraussetzung der Abtretung - Abtretungsvertrag: Form?
Voraussetzung der Abtretung - Abtretungsvertrag: Form?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M verkauft K mit notariell beurkundetem Kaufvertrag ein Grundstück am Tegernsee für €500.000. Am nächsten Morgen tritt sie ihrer Tochter T die Kaufpreisforderung gegen K mündlich ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Voraussetzung der Abtretung - Abtretungsvertrag: Form?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T kann von K Zahlung von €500.000 verlangen, wenn M ihr die Kaufpreisforderung wirksam abgetreten hat (§ 398 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundstückskaufverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der notariellen Beurkundung.
Genau, so ist das!
3. Da M die Kaufpreisforderung aus dem Grundstückskaufvertrag lediglich mündlich an T abgetreten hat, ist der Abtretungsvertrag formunwirksam (§ 125 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
robse27
26.10.2024, 16:09:59
Moin zusammen, in der Vertiefungsbox steht richtigerweise, dass die Auflassung in der Praxis idR mitbeurkundet wird. Als Vertiefungshinweis: Dies liegt an § 29 I 1 GBO: „Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen [hier § 20 GBO] durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.“ LG :)