Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Voraussetzung der Abtretung - Abtretungsvertrag: Form?
Voraussetzung der Abtretung - Abtretungsvertrag: Form?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M verkauft K mit notariell beurkundetem Kaufvertrag ein Grundstück am Tegernsee für €500.000. Am nächsten Morgen tritt sie ihrer Tochter T die Kaufpreisforderung gegen K mündlich ab.
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Einordnung des Falls
Voraussetzung der Abtretung - Abtretungsvertrag: Form?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T kann von K Zahlung von €500.000 verlangen, wenn M ihr die Kaufpreisforderung wirksam abgetreten hat (§ 398 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundstückskaufverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der notariellen Beurkundung.
Genau, so ist das!
3. Da M die Kaufpreisforderung aus dem Grundstückskaufvertrag lediglich mündlich an T abgetreten hat, ist der Abtretungsvertrag formunwirksam (§ 125 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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