Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Voraussetzung der Abtretung – Abtretbarkeit: Vertraglicher Abtretungsausschluss
Voraussetzung der Abtretung – Abtretbarkeit: Vertraglicher Abtretungsausschluss
13. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V beauftragt U mit dem Bau einer Garage für €20.000. Sie vereinbaren, dass eine Abtretung der Baulohnforderung ausgeschlossen ist. Dennoch tritt U die Forderung an Bank B ab, wobei er den Ausschluss der Abtretung verschweigt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Voraussetzung der Abtretung – Abtretbarkeit: Vertraglicher Abtretungsausschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat gegen V einen Anspruch auf Zahlung von €20.000, wenn U ihr seinen Lohnanspruch (§§ 650a Abs. 1, 631 Abs. 1 BGB) wirksam abgetreten hat (§ 398 BGB).
Genau, so ist das!
2. Haben U und B einen wirksamen Abtretungsvertrag geschlossen?
Ja, in der Tat!
3. Zum Zeitpunkt der Abtretung stand U gegen V ein Lohnanspruch nach §§ 650a Abs. 1, 631 Abs. 1 BGB zu.
Ja!
4. Ist die Baulohnforderung abtretbar?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Kann B von V Zahlung von €20.000 nach §§ 631 Abs. 1, 650a Abs. 1, 398 BGB verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
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