4,8(8.418 mal geöffnet in Jurafuchs)
Taterfolg: Objektive Sicherung des Vorteils beim Vortäter (§ 257 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Hilfeleisten durch den Gehilfen – Verstecken der Beute bei Raub
T hat einen Juwelier überfallen (§§ 255, 250 StGB) und die Beute nah am Tatort in einer Hecke versteckt, bevor er geflüchtet ist. Er bittet seinen Kumpel K, der von allem weiß, die Beute zu holen und in seiner Wohnung zu verstecken. K tut T den Gefallen, um ihm zu helfen.

Ersatzvorteile als tauglicher Vorteil i.S.d. § 257 StGB
T hat durch Betrug erlangtes Geld von seinem Frankfurter Konto auf sein Konto in Luxemburg überwiesen und dort in Aktien anlegen lassen. Als er einen Zugriff vermutet, verkauft er die Aktien wieder. Im Auftrag des T hebt H das Geld in Luxemburg ab und übergibt es T in dessen Feriendomizil in Monaco.