Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Minderung (§ §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)
Minderung (§ §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V kauft von Unternehmer U die neuste Version eines Videospiels. V fällt auf, dass es sich bei dem bereitgestellten Spiel um die vorletzte Version handelt. U weigert, sich, V das neue Spiel bereitzustellen. V möchte nicht mehr den vollen Preis zahlen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Minderung (§ §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V kann Gewährleistungsrechte geltend machen (§ 327i BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein Vertragsbeendigungsgrund vor (§ 327m Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Unter den selben Voraussetzungen der Vertragsbeendigung kann V alternativ den gezahlten Preis mindern (§ 327n Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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