Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)
13. Februar 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Verbraucherin V kauft bei Unternehmer U eine seltene CD. Die CD ist allerdings beschädigt. Als V den U um Nacherfüllung bittet, stellt U der V eine falsche CD bereit. V kauft sich darauf bei Händlerin H die CD. Diese kostet dort aber €30 mehr. V will von U die Mehrkosten.
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Einordnung des Falls
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Mangel eines digitalen Produkts vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Vertragsbeendigungsgrund in § 327m Abs. 1 Nr. 3 BGB ist nur einschlägig, wenn das digitale Produkt nach der Nacherfüllung denselben Mangel noch aufweist.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Damit V Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, muss sie noch eine angemessene Frist setzen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Liegen die zusätzlichen Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB hier vor, kann V Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Ja!
5. Auf Grundlage des § 327m Abs. 3 BGB kann der Verbraucher ausschließlich „kleinen“ Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Die CD müsste auch bereitgestellt worden sein, was sich nach § 327b Abs. 3, 4 BGB richtet.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sassun
17.10.2024, 15:09:36
Bei den ganzen Ansprüchen wäre es vermutlich ganz gut die AGL jeweils zu nennen, hier beispielsweise §§ 327i Nr. 3 Var. 2, 327m III 1, 280 I BGB.