Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)
2. Juli 2025
22 Kommentare
4,7 ★ (12.660 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Verbraucherin V kauft bei Unternehmer U eine seltene CD. Die CD ist allerdings beschädigt. Als V den U um Nacherfüllung bittet, stellt U der V eine falsche CD bereit. V kauft sich darauf bei Händlerin H die CD. Diese kostet dort aber €30 mehr. V will von U die Mehrkosten.
Diesen Fall lösen 72,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Mangel eines digitalen Produkts vor.
Ja!
2. Der Vertragsbeendigungsgrund in § 327m Abs. 1 Nr. 3 BGB ist nur einschlägig, wenn das digitale Produkt nach der Nacherfüllung denselben Mangel noch aufweist.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Damit V Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, muss sie noch eine angemessene Frist setzen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Liegen die zusätzlichen Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB hier vor, kann V Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Ja!
5. Auf Grundlage des § 327m Abs. 3 BGB kann der Verbraucher ausschließlich „kleinen“ Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Die CD müsste auch bereitgestellt worden sein, was sich nach § 327b Abs. 3, 4 BGB richtet.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sassun
17.10.2024, 15:09:36
Bei den ganzen Ansprüchen wäre es vermutlich ganz gut die AGL jeweils zu nennen, hier beispielsweise §§ 327i Nr. 3 Var. 2, 327m III 1, 280 I BGB.

Kathi
15.4.2025, 13:04:33
Das Ergebnis wäre demnach, dass die mangelhafte CD behalten werden kann aber die Mehrkosten für die andere CD zu ersetzen sind?
cornelius.spans
8.6.2025, 21:13:59
Hi, der U hat der V hier als
Nacherfüllungeine falsche CD bereitgestellt. Deshalb hat sich die V dann anderweitig die richtige CD für 30€ mehr gekauft. Diese 30€ Mehrkosten werden als
Schadengeltend gemacht. Dies stellt aber nicht bloß einen Ausgleich des Minderwerts des mangelhaften digitalen Produkts oder die Kosten einer Mängelbeseitigung dar (= "
kleiner Schadensersatz"). Vielmehr ergibt sich der
Schadendadurch, dass die ganze Leistung des U ersetzt wird (= "
großer Schadensersatz"). Nach § 327m III 3 BGB kann der U daher das Geleistete (die falsche CD) zurückverlangen. MfG
Aleton
21.6.2025, 14:33:56
Regelt der § 280 Abs. 1 BGB nicht nur den
Schadensersatz neben der Leistungund nicht den
Schadensersatz statt der Leistung? Oder soll sich aus dem § 327m Abs. 3 BGB eine Ausnahme ergeben, dass ich danach den § 280 Abs. 1 BGB allein als
Schadensersatz statt der Leistunggeltend machen kann?

Paulah
26.6.2025, 22:27:33
In § 327m Abs. 3 BGB steht ausdrücklich "In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 6 kann der Verbraucher u n t e r d e n V o r a u s s e t z u n g e n d e s § 2 8 0 A b s a t z 1
Schadensersatz statt der Leistungverlangen. D. h. Es müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 327m Abs. 1 BGB nach § 280 Abs. 1 BGB Vertretenmüssen des Mangels und ein entstandener
Schadenerfüllt sein. Der Anspruch ergibt sich also aus §§ 327m, 280 Abs. 1 BGB.