Pflichten des Verkäufers
[...Wird geladen]
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) über Noise-Cancelling-Kopfhörer zum Preis von €350 ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
...Wird geladen
Einordnung des Falls
Pflichten des Verkäufers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch den Kaufvertrag wird V verpflichtet, K die Kopfhörer u.a. zu übergeben.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch den Kaufvertrag wird V verpflichtet, Käufer K das Eigentum an den Kopfhörern zu verschaffen.
Ja!
Das Eigentum verschafft der Verkäufer durch Übereignung (bei beweglichen Sachen: §§ 929-931 BGB; bei Grundstücken: §§ 873, 925 BGB).
3. Durch den Kaufvertrag wird V verpflichtet, dem K mangelfreie Kopfhörer zu verschaffen.
Genau, so ist das!
So steht es in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Die Mangelfreiheit (Definition in §§ 434, 435 BGB) gehört zur primären Leistungspflicht des Verkäufers. Erfüllt V diese nicht und ist der Sach- oder Rechtsmangel behebbar, wird V nicht nach § 275 Abs. 1 BGB von der Pflicht zur mangelfreien Leistung befreit. Stattdessen besteht durch die gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB angeordnete Nacherfüllungspflicht weiterhin eine fällige Leistungspflicht des V.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.
Jurastudium und Referendariat.