Pflichten des Käufers

22. November 2024

4,7(20.700 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K schließt mit V einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) über ein induktives Ladegerät für iPhones zum Preis von €50 ab.

Diesen Fall lösen 97,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Pflichten des Käufers

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch den Kaufvertrag wird K verpflichtet, V die vereinbarten €50 zu zahlen.

Ja, in der Tat!

Die Pflicht zur Kaufpreiszahlung ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB. Sie ist Hauptleistungspflicht und steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Anspruch des Käufers aus § 433 Abs. 1 BGB. Sie muss daher nur Zug um Zug (§ 320 BGB) gegen Übertragung des Kaufgegenstandes erfüllt werden. Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, so kann der Verkäufer nach den allgemeinen Leistungsstörungsregeln (§§ 280ff. BGB) vorgehen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Durch den Kaufvertrag wird K außerdem dazu verpflichtet, das gekaufte Ladegerät abzunehmen.

Ja!

Die Abnahmepflicht (§ 433 Abs. 2 BGB) ist regelmäßig keine synallagmatische Pflicht, sondern bloße Nebenleistungspflicht. Die Abnahme steht nicht im Vordergrund, dem Verkäufer kommt es hauptsächlich auf die Kaufpreiszahlung an. Die Nichtabnahme zum geschuldeten Zeitpunkt stellt eine Pflichtverletzung iSd § 280 Abs. 1 BGB dar, sodass K bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen nicht nur in Gläubigerverzug (§§ 293 ff. BGB), sondern auch in Schuldnerverzug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB) geraten kann. Ausnahmsweise steht die Abnahme als Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis (§§ 320ff. BGB sind dann anwendbar), wenn der Verkäufer ein besonderes Interesse an der Abnahme hat und dies für den Käufer erkennbar war (z.B. Räumungsverkauf oder leicht verderbliche Ware).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen