Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Straßenrecht
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?
14. Februar 2026
2 Kommentare
4,7 ★ (28.178 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er begehrt die Feststellung, dass kein Erlaubnisvorbehalt für diese Tätigkeit besteht und beruft sich auf ein Merkblatt der Stadt F, das eine Erlaubnisfreistellung für „Straßenkunst“ enthält.
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