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Rechtsprechung Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht BT: Straßenrecht

Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?

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Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflichtige Sondernutzung?

31. März 2026

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er begehrt die Feststellung, dass kein Erlaubnisvorbehalt für diese Tätigkeit besteht und beruft sich auf ein Merkblatt der Stadt F, das eine Erlaubnisfreistellung für „Straßenkunst“ enthält.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
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