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Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum
streitig (innerhalb der Rechtsprechung)
einfach
schwer77 % lösen richtig
22. Juni 2026
47 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheU vermietet Fahrräder, die stationsunabhängig ohne Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Straßenraum abgestellt sind. Eine sofort vollziehbare Ordnungsverfügung (Anordnung der sofortigen Vollziehung) gibt U auf, die Fahrräder zu entfernen und sie nicht erneut aufzustellen. U möchte dagegen schnellstmöglich vorgehen.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen StaatsexamenExamenstreffer 2021Examenstreffer BaWü 2021 Examenstreffer Saarland 2021
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