Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum

29. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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streitig (innerhalb der Rechtsprechung)

U vermietet Fahrräder, die stationsunabhängig ohne Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Straßenraum abgestellt sind. Eine sofort vollziehbare Ordnungsverfügung gibt U auf, die Fahrräder zu entfernen und sie nicht erneut aufzustellen. U möchte dagegen schnellstmöglich vorgehen.

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