Bewerbungsgespräch (Gesundheitszustand)
Diesen Fall lösen 78,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U sucht Akkordarbeiter für die Bedienung der Maschinen in seiner Fabrik. Weil dies schwere körperliche Arbeit ist, müssen alle Bewerber einen Fragebogen zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Die Schwerbehinderte A gibt wahrheitswidrig an, dass sie völlig gesund sei und wird daraufhin angestellt.
Einordnung des Falls
Bewerbungsgespräch (Gesundheitszustand)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat U arglistig getäuscht (§ 123 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. U kann wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Der Arbeitsvertrag ist bei Anfechtung durch U von Anfang an (ex-tunc) nichtig.
Nein!
Jurafuchs kostenlos testen
kimboslice
19.1.2022, 22:56:18
Hi :) Wäre es nicht richtig, dass das Geschäft trotzdem ex-tunc nichtig ist, und lediglich ex-nunc behandelt wird? Oder verwechsle ich hier etwas? Danke im Voraus!
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
20.1.2022, 12:54:17
Hallo kimboslice, vielen Dank für Deine Nachfrage. Terminologisch bringt eine solche Unterscheidung nach mE keinen Mehrwert. Entgegen des Wortlautes des § 142 Abs. 1 BGB hat die Rechtsprechung und arbeitsrechtliche Literatur die Auffassung entwickelt, die Norm sei grundsätzlich auf "in Vollzug gesetzte" Arbeitsverhältnisse nicht anwendbar (vgl. BAG NZA 1999, 584). Insofern wird der Vertrag lediglich für die Zukunft beseitigt und damit ex nunc. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
10.3.2022, 16:42:53
Beruht diese Behandlung bereits in Vollzug gesetzter Arbeitsverhältnisse allein auf der Rechtsfortbildung von Rechtsprechung und Lehre oder gibt es auch Normen, die dies untermauern?
Victor
10.3.2022, 17:10:51
Nein ersteres ist der Fall. Es gibt keine Normen die dieses Institut untermauern. Nur der Umkehrschluss aus den Folgen von § 812, dem Gedanken des besonderen AN-Schutz und irgendwo immer Treu und Glauben
Faby
3.4.2022, 19:45:00
Kann man sagen, dass § 142 I BGB dann teleologisch reduziert wird?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
4.4.2022, 13:16:00
Hallo Faby, in der Tat läuft die die
Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnisauf eine teleologische Reduktion des § 142 BGB hinaus (vgl. Preis, in: ErfK, 22.A. 2022, § 611a RdNr. 145). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team