Verkaufsangestellter nicht als Dritter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K lässt sich bei V durch Mitarbeiter M beim Kauf eines Autos beraten. M nennt unwahre Schadstoffwerte, damit K nicht von den hohen Emissionen abgeschreckt wird. K interessiert sich allerdings ohnehin nur für die vielen PS des Autos. K schließt den Kaufvertrag mit V und nimmt den Wagen direkt mit.
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Einordnung des Falls
Verkaufsangestellter nicht als Dritter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K stehen Gewährleistungsrechte gegen V wegen der Mangelhaftigkeit des Autos zu (§§ 437, 434 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist immer neben Gewährleistungsrechten anwendbar (§ 123 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. K kann den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtums anfechten (§ 119 Abs. 2 BGB).
Nein!
4. Wenn M "Dritter" (§ 123 Abs. 2 BGB) ist, kann K den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB) nur unter der zusätzlichen Voraussetzung anfechten, dass V die Täuschung kannte oder kennen musste.
Genau, so ist das!
5. K kann den Kaufvertrag mit V wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
6. M ist „Dritter“ im Verhältnis zwischen K und V (§ 123 Abs. 2 BGB).
Nein!
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