Grobimmission
10. Februar 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (3.717 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Katjas Katze hält sich regelmäßig auf dem Grundstück des Nachbarn N auf, was diesem gar nicht gefällt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grobimmission
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Katze ist eine ähnliche Einwirkung iSd § 906 Abs.1 S.1 BGB und damit eine Immission.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. N kann die Beeinträchtigung durch die Katzen nur dann nach § 1004 BGB abwehren, wenn die Beeinträchtigung weder unwesentlich noch ortsüblich ist (§ 906 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
9.1.2025, 19:26:40
ich habe die subsumtion leider nicht verstanden: man kann Katzen abwehren, wenn sie
ortsüblichsind? und wenn sie nicht
ortsüblichsind, dann nicht…? vielen Dank :)
JohannaM
10.1.2025, 09:21:37
Das würde ich ehrlich gesagt auch gerne wissen :D

Paulah
26.1.2025, 11:04:11
Man kann Katzen s e l b s t d a n n abwehren wenn sie
ortsüblichsind, also auch, wenn sie nicht
ortsüblichsind.