Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Einwirkung auf das gleiche Grundstück
Einwirkung auf das gleiche Grundstück
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sonnenliebhaber S stört es erheblich, dass Nachbar N in seinem Garten alte, hohe Bäume stehen hat, da diese auch Schatten auf das Grundstück des S werfen.
Diesen Fall lösen 75,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einwirkung auf das gleiche Grundstück
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Eigentümerbefugnis umfasst das Recht, jegliche positive und negative Einwirkungen auszuschließen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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2. Es liegt hier eine negative Einwirkung vor, die nicht unter § 906 Abs.1 BGB fällt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maurice Fritz
17.4.2023, 10:16:55
Hier läge ja schon keine Eigentumsbeeinträchtigung iSd §
1004BGB vor, oder? Kommt es auf diese Frage dann überhaupt an?
Nora Mommsen
17.4.2023, 13:41:00
Hallo Maurice Fritz, der Unterlassungsanspruch aus
§ 1004 BGB analog, also in Bezug auf Eigentum bestimmt sich nach dem Schutzumfang des §
906 BGB. Ein Unterlassungsanspruch nach §
1004BGB ist gegeben, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung von einem anderen Grundstück nach §
906 BGBausgeht. Daher ist die Frage essenziell um den Anspruch aus §
1004BGB zu prüfen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team