Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Einwirkung auf das gleiche Grundstück
Einwirkung auf das gleiche Grundstück
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sonnenliebhaber S stört es erheblich, dass Nachbar N in seinem Garten alte, hohe Bäume stehen hat, da diese auch Schatten auf das Grundstück des S werfen.
Diesen Fall lösen 74,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einwirkung auf das gleiche Grundstück
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Eigentümerbefugnis umfasst das Recht, jegliche positive und negative Einwirkungen auszuschließen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt hier eine negative Einwirkung vor, die nicht unter § 906 Abs.1 BGB fällt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maurice Fritz
17.4.2023, 10:16:55
Hier läge ja schon keine Eigentumsbeeinträchtigung iSd
§1004 BGBvor, oder? Kommt es auf diese Frage dann überhaupt an?
Nora Mommsen
17.4.2023, 13:41:00
Hallo Maurice Fritz, der
Unterlassungsanspruch aus
§ 1004 BGB analog, also in Bezug auf Eigentum bestimmt sich nach dem Schutzumfang des
§ 906 BGB. Ein
Unterlassungsanspruch nach §
1004 BGBist gegeben, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung von einem anderen Grundstück nach
§ 906 BGBausgeht. Daher ist die Frage essenziell um den Anspruch aus §
1004 BGBzu prüfen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team